Sie sind ungewollt schwanger und möchten oder erwägen einen Schwangerschaftsabbruch?

 

Für eine  gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung brauchen wir vorab keine ärztliche Bescheinigung. Sie sollten sich dennoch zeitnah von eine*r Gynäkolog*in untersuchen lassen, um auszuschließen, dass eine  fehlentwickelte oder eine sich in den Eileitern entwickelnde Schwangerschaft vorliegt. Zudem ist für einen Schwangerschaftsabbruch eine vorherige ärztliche Feststellung der Schwangerschaftswoche Voraussetzung.

 

Wir beraten Sie ergebnisoffen und unterstützen Sie, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Mit uns können Sie reden,

• um Ihre Beweggründe, Gedanken und Gefühle zu klären,

• um gemeinsam zu überlegen, welche Hilfen Sie zur Bewältigung der Situation benötigen,

• um über die Auswirkungen einer Entscheidung auf Ihr weiteres Leben nachzudenken,

• um Informationen zu erhalten, die für Ihre Entscheidung von Bedeutung sind.

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemäß §219 StGB durch und stellen auf Wunsch eine Beratungsbescheinigung aus.

Wenn Sie sich für das Fortsetzen der Schwangerschaft entscheiden, beraten wir Sie zu Fragen der Schwangerschaft und Geburt und bieten Ihnen weitere Begleitung an.

Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und die Beratung kann anonym geführt werden, wenn Sie es wünschen.

Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch wünschen.

Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch finden Sie auch auf der Seite der BZGA.

Hier finden Sie einen Erklärfilm zur Beratung  vor einem Schwangerschaftsabbruch.

 

Sie können unter 06221-184440 einen Termin vereinbaren.

Sie erreichen uns nicht?

  • Schreiben Sie uns eine Mail an heidelberg@profamilia.de mit Bitte um Rückruf. Wir versuchen, uns zeitnah zurückzumelden.
  • Sollten Sie Not haben und  möchten sprechen, dann rufen Sie das Hilfetelefon "Schwangere in Not" an. Es bietet die Möglichkeit, anonym über eine  Krisensituation zu sprechen. Das Hilfetelefon ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Konfliktberatung nach §218 StGB.

 

 

Beratungsbescheinigung nur bei anerkannten Trägern

Staatlich anerkannte Beratungsstellen bescheinigen die Schwangerschaftskonfliktberatung nach Vorgaben des Gesetzgebers. Sie darf der betreffenden Person bei Vorliegen aller Voraussetzungen nicht verweigert werden.

Beratungsbescheinigungen nach §219 StGB werden  in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis ausschließlich ausgestellt durch:  pro familia, Diakonisches Werk, donum vitae, Internationales Frauen-und Familienzentrum. 

Vertrauliche Geburt

Sie sind schwanger und niemand soll es erfahren?

Wir beraten Sie anonym und vertraulich, wie Sie Ihr Kind sicher und medizinisch betreut auf die Welt bringen und gegebenenfalls in gute Hände geben. Sie erreichen uns unter 06221-184440.

Sie können sich auch anonym und kostenfrei telefonisch rund um die Uhr unter 0800 40 40 020

oder unter  www.geburt-vertraulich.de. über Chat- und E-Mail beraten lassen.

Weitere Informationen zum Ablauf bekommen sie unter www.geburt-vertraulich.de/vertrauliche-geburt

Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs

Hier finden Sie Videos zu medizinischen Informationen über den Schwangerschaftsabbruch.

Im Film erklärt eine Ärztin von pro familia sachlich medizinische Fragen zum Schwangerschaftsabbruch. In den Videos können Interessierte, zum Beispiel Personen, die sich für eine der Methoden entscheiden müssen, Informationen erhalten. Sie sind jeweils vier Minuten lang:

Abtreibung – wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten?

Abtreibung – wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch als Operation?

Sie haben bei  einer vorgeburtlichen Untersuchung ein auffälliges Ergebnis erfahren oder bereits eine medizinische Indikation erhalten und befinden sich in einem Schwangerschaftskonflikt

Sie stellen sich Fragen,

... wie es weiter gehen soll

... ob Sie weitere Untersuchungen durchführen lassen wollen

... wie ein Leben mit einem Kind mit Behinderung aussehen würde

... welche Hilfen es gibt

... ob Sie die Schwangerschaft beenden werden

... wie Sie Abschied nehmen können

 Wir beraten Sie in dieser Situation im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

In der psychosozialen  Beratung geht es es neben der Vermittlung von fachlichen Informationen darum, Raum für die eigenen Ängste und Gefühle zu finden. Sie ergänzt die Beratung im medizinischen Kontext und ist im Fall einer medizinischen Indikation nicht verpflichtend.