Pro Familia Brandenburg ist eine anerkannte Beratungsstelle für die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach den §§ 218, 219 StGB. Diese Beratung ist notwendig, wenn Sie die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches planen. Das Beratungsgespräch ist ein Angebot, über alle Fragen und Probleme zu sprechen, die Sie persönlich in dieser Situation bewegen. Wenn Sie es wünschen können Sie gerne auch Ihren Partner oder andere Personen zur Beratung mitbringen. Die Beratung ist ergebnisoffen und vertraulich, die Sie beratenden Fachkräfte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch können Sie anonym bleiben; Sie müssen also weder bei der Terminvereinbarung noch bei der Beratung Ihren Namen angeben.
Die Beratung hat den gesetzlichen Auftrag, Sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Sie brauchen deshalb jedoch nicht zu befürchten, dass Sie sich in der Beratung in irgendeiner Weise rechtfertigen müssen oder gedrängt werden, Ihre Gründe zu nennen oder Ihre bereits getroffene Entscheidung zu ändern.
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Sie bei der Lösung der Probleme, die Sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägen lassen, durch die Beratung unterstützt zu werden. Auf Wunsch erhalten Sie in der Beratung entsprechend:
- Informationen über Hilfen und Rechtsansprüche, die in Betracht kommen, um Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen (z.B. Wahrnehmung von finanziellen Ansprüchen, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Suche nach Betreuungsmöglichkeiten, Ausbildung, etc.)
- Unterstützung bei Fragen zu persönlichen oder familiären Beziehungsproblemen, die sich durch die eingetretene Schwangerschaft ergeben haben
Sollten Sie es wünschen, kann eine Beratung auch mehrere Gesprächstermine umfassen. Bei Bedarf erhalten Sie auch unterstützende Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch.
Nach Abschluss der Beratung muss Ihnen die Beraterin/der Berater eine Beratungsbescheinigung mit Ihrem Namen und dem Datum erstellen. Diese Bescheinigung enthält keine Aussagen über den Inhalt oder den Verlauf der Beratung. Im Falle einer anonymen Beratung kann die Bescheinigung von einem anderen Mitarbeiter/einer anderen Mitarbeiterin der Beratungsstellen ausgestellt werden.