Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt.
HALTE.PUNKT ist eine Fachberatungsstelle, die zum Auftrag hat, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen sowie Betroffene zu unterstützen.
Du kannst mit uns Kontakt aufnehmen, indem du
- mit uns über unsere HALTE.PUNKT App chattest,
- uns anrufst,
- uns eine E-Mail schreibst.
Du darfst entscheiden, ob unser Gespräch in der Beratungsstelle, per Chat, per Telefon, per Video oder per E-Mail stattfinden soll.
Das Gespräch mit uns ist für dich vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Es ist egal welche Nationalität und Religionszugehörigkeit du hast.
- andere Kinder, Jugendliche oder Erwachsene Dinge mit dir gemacht haben, die du komisch findest, die du nicht willst, die dir wehtun.
- du von anderen Kindern oder Jugendlichen weißt, dass sie solche Dinge erleben oder erlebt haben.
- du ein Geheimnis bewahren sollst, das dir Sorgen macht.
- du mit Erwachsenen reden willst, die dir zuhören.
Du hast das Recht zu bestimmen und zu entscheiden, was mit dir und deinem Körper geschieht. Dein Körper gehört dir. Du hast ein Recht darauf, dass deine Bedürfnisse und Grenzen respektiert und geachtet werden. Dazu gehört auch, dass Erwachsene, Jugendliche und andere Kinder
- dich nicht sexuell berühren dürfen.
- dich nicht zu sexuellen Dingen überreden dürfen.
- dich nicht zu sexuellen Dingen zwingen dürfen.
Es gibt gute und schlechte Gefühle,
es gibt Berührungen, die unangenehm sind,
es gibt gute und schlechte Geheimnisse.
Vertraue deinem Gefühl, wenn sich etwas komisch anfühlt, wenn es dir irgendwie seltsam vorkommt und lass es dir nicht gefallen!
Such dir Hilfe!
Vertrau dich anderen an!
Wir kennen uns mit körperlichen und sexuellen Rechten von Kindern und Jugendlichen aus. Wir können dir helfen, aus unangenehmen Situationen Auswege für dich zu finden. Wir hören dir zu und glauben dir. Bei uns bist du sicher. Du musst nichts erzählen, was du nicht möchtest. Informationen werden vertraulich behandelt. Wir erzählen nichts weiter, ohne es mit dir zu besprechen.
Du kannst auch eine Freundin/einen Freund oder eine andere vertraute Person mitbringen.
Werden durch sexuelle Handlungen persönliche Grenzen überschritten, sprechen wir von sexualisierter Gewalt. Der Begriff "sexualisiert" bedeutet, dass sexuelle Handlungen dazu genutzt werden, um Gewalt und Macht auszuüben.
Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung von Erwachsenen oder Jugendlichen an oder vor einem Mädchen oder Jungen.
Sexualisierte Gewalt findet entweder gegen den Willen von Mädchen und Jungen oder ohne die wissentliche Zustimmung von Mädchen und Jungen statt. Das heißt konkret: Die betroffenen Mädchen und Jungen können nicht zustimmen, weil sie dem oder der Täter*in körperlich, seelisch, geistig oder sprachlich unterlegen sind. Die Täter*innen nutzen dabei ihre Macht gegenüber Kindern und Jugendlichen aus.
Sexuelle Handlungen an Mädchen und Jungen unter 14 Jahren sind immer sexualisierte Gewalt – auch wenn die Mädchen und Jungen sagen, dass sie damit einverstanden sind. Warum? Forscher*innen gehen davon aus, dass Mädchen und Jungen unter 14 Jahren sexuellen Handlungen grundsätzlich nicht zustimmen können.
- Eine Person belästigt oder beleidigt ein Mädchen oder Jungen durch sexualisierte Worte.
- Eine Person beobachtet ein Mädchen oder Jungen ganz genau und blickt dabei zum Beispiel gezielt auf den Intimbereich, den Po oder die Brust.
- Eine Person berührt ein Mädchen oder einen Jungen beabsichtigt über der Kleidung zum Beispiel im Intimbereich oder an der Brust.
- Eine Person gibt einem Mädchen oder Jungen Zungenküsse.
- Eine Person führt sexuelle Handlungen am Körper des Mädchens oder des Jungen aus.
- Eine Person lässt sich von einem Mädchen oder Jungen sexuell befriedigen.
- Eine Person zwingt ein Mädchen oder Jungen zu sexuellen Handlungen an sich selbst.
- Eine Person vergewaltigt ein Mädchen oder einen Jungen vaginal, oral oder anal. Das heißt: Eine Person dringt mit dem Penis oder einem Gegenstand in eine Körperöffnung des Mädchens oder Jungen ein. Damit sind Körperöffnungen wie Scheide, Po oder Mund gemeint. Medizinische Untersuchungen sind keine Vergewaltigungen, wenn sie für die Behandlung des Mädchens oder Jungen notwendig sind.
- Eine Person zieht sich vor einem Kind nackt aus und zeigt sich sexuell erregt.
- Eine Person befriedigt sich sexuell vor einem Kind.
- Eine Person zeigt einem Mädchen oder Jungen Bilder oder Videos von sexuellen Handlungen.
Dies alles sind Formen sexualisierter Gewalt. Es gibt sexualisierte Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen, es gibt aber auch sexualisierte Gewalt zwischen Kindern und Jugendlichen. Die, die sexualisierte Gewalt ausüben, nutzen ihre Macht gegenüber Schwächeren aus. Deswegen sind besonders Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen gefährdet, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.
Kontakt
HALTE.PUNKT / pro familia Beratungsstelle
An der Untergeis 12
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 - 918781
E-Mail: badhersfeld@haltepunkt.org
HALTE.PUNKT wird duch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg finanziert.