Vergabe von Mitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
Ziel der Stiftung ist, werdenden Müttern eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Schwangere Frauen können bei der pro familia Schlüchtern einen Antrag auf diese Stiftungsgelder stellen. Das Geld wird einkommensabhängig vergeben. Es gibt bestimmte Richtlinien für die Vergabe und die Verwendung der Mittel der Bundesstiftung.
Die Mittel aus der Bundesstiftung:
- sind steuerfrei
- dürfen nicht aus Sozialleistungen nach dem SGB angerechnet werden (sie müssen nicht gemeldet bzw. angegeben werden)
- sind nicht pfändbar innerhalb von 7 Tagen seit der Gutschrift auf Ihrem Konto
- dürfen nur bei einer Beratungsstelle beantragt werden
- können nur vor der Geburt beantragt werden
Voraussetzung für einen Antrag bei der pro familia Schlüchtern ist,
- dass der Wohnort in Hessen ist,
- noch kein Antrag gestellt wurde (z.B. in einer anderen Beratungsstelle)
- eine finanzielle Notlage vorliegt (wird geprüft)
Zur Antragsstellung bitte unbedingt mitbringen:
Ausweis
für deutsche Mitbürgerinnen: Personalausweis oder Reisepass für ausländische Mitbürgerinnen: Reisepass
Mutterpass
Einkommensnachweis der letzten drei Monate (vor Antragstellung)
z.B.:
- Lohn oder Gehaltsabrechnung
- Sozialhilfebescheid
- Bescheid nach dem Asylbeweberleistungsgesetz
- Arbeitslosengeldbescheid (ALG I und II)
- Bescheid über Ausbildungsförderung (Bafög)
- Unterhaltsbescheid
- Rentenbescheid
- Selbständige: letzter Steuerbescheid
Mietvertrag (+Nkst., + Heizkosten) und entsprechender Kontoauszug, Heizkostenabrechnung (oder Kontoauszug), wenn vorhanden
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
ggf. Nachweis über Kindergeld (Kontoauszug der letzten 3 Monate)
ggf. Nachweis über Erziehungsgeld/Elterngeld (Kontoauszug der letzten 3 Monate)
ggf. Schuldennachweis (wenn durch Schwangerschaft entstanden)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter Tel 06661 2071