Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft.
Beratungstermine vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch unter 06181 / 21854 während der Sprechzeiten:
Montag und Dienstag: 15 - 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 9 - 12 Uhr
Vereinbarte Beratungstermine finden auch außerhalb dieser Zeiten statt.
Wir bieten Folgendes an:
Wir bieten Ihnen Beratung und Informationen zu sozialrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt an.
- Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
- Elternzeit und Elterngeld
- Formularhilfe beim Elterngeldantrag: Kostenbeitrag 30,- €; bitte bringen Sie die vorbereiteten Antragsformulare zum Beratungstermin selbst mit.
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Wohngeld und Arbeitslosengeld
- Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt
- Antragstellung auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Unser Übersichtsblatt "Soziale Hilfen im Überblick" für schwangere Frauen* und Paare finden Sie HIER.
Weiterführende Informationen und Broschüren zum herunterladen finden Sie auf der Seite des BMFSFJ und auf der Seite des Familienportals.
Mutterschutz & Mutterschaftsgeld:
Kurzübersicht Mutterschutz & Mutterschaftsgeld
Elterngeld: http://www.familienatlas.de/geld/finanzielle-hilfen/elterngeld
Elterngeldrechner Familienportal mit Planer
Elterngeld Hessen ONLINE beantragen
Antrag auf Elterngeld HESSEN für Geburten ab 01.04.2024
WICHTIG: Ein Antrag pro antragstellendem Elternteil!
Der Hauptantrag sind die Seiten 1 - 8, diese müssen immer ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Bitte je nach Einkommenssituation vor der Geburt auch die Anlage N, G ODER GuN ausdrucken und ausfüllen.
Kindergeld & Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Antrag Kindergeld + Anlage Kind (bei Mehrlingen muss die Anlage Kind für jedes Kind ausgedruckt werden)
Wohngeldbehörde Hanau:
https://www.hanau.de/contentpool/adressen/003055.html
Wohngeldbehörde MKK:
https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen/wohngeld_1/wohngeld.html
Hebammen & Familienhebammen:
Hebammenliste Hanau & Main-Kinzig-Kreis
Familienhebammen der FJB Hanau
Familienhebammen Main-Kinzig-Kreis
Kinderbetreuung:
Notmütterdienst Hanau (Kinderbetreuung und/oder Haushaltshilfe in akuten Situationen oder bei längerfristiger Erkrankung der Eltern)
Durch den „Dschungel“ der Anträge bei Schwangerschaft & Geburt:
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Wie beantrage ich was - wann - wo?
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Was steht mir/uns an Leistungen zu?
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Informationen zu sozialrechtlichen Fragen und finanziellen Hilfen
Die Informationsveranstaltung wendet sich an werdende Mütter* und Väter* und findet in Kooperation mit der Elternschule des Klinikums Hanau (Anmeldung: 06181 / 2962561) statt.
Termine für das Familienbudget und weitere Kursangebote des Klinikums Hanau finden Sie HIER.
Die "Bundesstiftung Mutter und Kind" wendet sich an Schwangere in einer finanziellen Notsituation. Sie können während der Schwangerschaft einen Antrag an die Bundesstiftung stellen, um eine einmalige finanzielle Beihilfe für die Erstausstattung Ihres Babys zu bekommen.
Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag an die Bundesstiftung stellen möchten, müsse Sie zunächst einen Beratungstermin vereinbaren, bei dem Sie den Antrag stellen können.
Bei pro familia Hanau ODER dem Sozialdienst katholischer Frauen (Friedrichstr.12, 63450 Hanau, Tel. 06181 / 364500) können Sie dieses Beratungsgespräch durchführen und den Antrag stellen.
WICHTIG: Der Antrag darf für die jeweilige Schwangerschaft nur bei einer Beratungsstelle gestellt werden. Ein Doppelantrag ist nicht erlaubt.
Ein Übersichtsblatt über alle benötigten Dokumente für einen Antrag auf Babyerstausstattung bei der Bundesstiftung Mutter & Kind finden Sie HIER.
Eine Vorlage für einen formlosen Antrag auf Babyerstausstattung beim KCA/Jobcenter finden Sie HIER. Personen, die kein Bürgergeld beziehen, füllen das vollständige Antragsformular auf einmalige Beihilfen aus.
Die Antragsstellung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vorliegen!
Anhand der Unterlagen wird in dem Beratungsgespräch geprüft, ob Sie antragsberechtigt sind:
- Ihr monatliches Durchschnittseinkommen muss unter Ihrer individuellen Einkommensgrenze liegen. Durchschnittseinkommen und individuelle Einkommensgrenze werden anhand der Unterlagen berechnet.
- Ihr Vermögen darf nicht 5.000,- € + 1.000,- € für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigen.
- Wenn Sie über Wohneigentum verfügen, darf dieses nicht vermietet sein.
Die Mittel aus der Bundesstiftung:
- können nur vor der Geburt beantragt werden
- dürfen für die jeweilige Schwangerschaft nur einmal bei einer Beratungsstelle beantragt werden
- sind steuerfrei
- dürfen nicht gepfändet werden
- dürfen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden (sie müssen nicht gemeldet bzw. angegeben werden)
- Auf die Mittel aus der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch.