Wir beraten bei ungewollter Schwangerschaft und Konflikten mit auffälligem Befund nach pränataldiagnistischer Untersuchung

  • Entscheidungskonflikte bei ungewollter Schwangerschaft
  • Beratung und Begleitung von Schwangeren, die über anonyme oder vertrauliche Geburt sowie Adoptionsfreigabe nachdenken
  • Schwangerschaftskonfliktberatung mit Aushändigung der Beratungsbescheinigung vor einem Schwangerschaftsabbruch gemäß § 219 StGB
  • Beratung und Begleitung nach auffälligem pränataldiagnostischem Untersuchungsbefund
  • Beratung nach Schwangerschaftsabbruch

Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch beraten wir anonym.