Wir beraten bei ungewollter Schwangerschaft und Konflikten mit auffälligem Befund nach pränataldiagnistischer Untersuchung
- Entscheidungskonflikte bei ungewollter Schwangerschaft
- Beratung und Begleitung von Schwangeren, die über anonyme oder vertrauliche Geburt sowie Adoptionsfreigabe nachdenken
- Schwangerschaftskonfliktberatung mit Aushändigung der Beratungsbescheinigung vor einem Schwangerschaftsabbruch gemäß § 219 StGB
- Beratung und Begleitung nach auffälligem pränataldiagnostischem Untersuchungsbefund
- Beratung nach Schwangerschaftsabbruch
Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch beraten wir anonym.