Verhütungsmittelfonds

Seit Mitte 2009 hat der Rheinisch-Bergische Kreis einen Nothilfefonds zur Empfängnisverhütung für Frauen in besonderen Notlagen eingerichtet.

Voraussetzungen für die Hilfeleistung sind:

  • Die Antragstellerin muss ihren Wohnsitz im Rheinisch-Bergischen Kreis haben.
  • Eine Unterstützung können Empfängerinnen von ALG II, Sozialhilfe oder geringem Einkommen erhalten 
  • Es muss eine besondere finanzielle und psychosoziale Notlage vorliegen.

Für die Antragstellung muss ein Termin in unserer Beratungsstelle vereinbart werden. Folgende Nachweise werden dafür in Kopie benötigt:

  • Ausweis
  • ALG II Bescheid, Wohngeldbescheid, ect.
  • Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kostenvoranschlag vom/n Frauenarzt*in

Die Bewilligung erfolgt nach qualifizierter Beratung und Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Bei Bewilligung werden die Kosten für Verhütung anteilig in Form eines Zuschusses übernommen. 

Bezuschussungsfähige Verhütungsmittel sind:

  • Kupferspirale
  • Sterilisation Mann/Frau
  • Hormonspirale (nur in medizinisch begründeten Ausnahmen)

Es erfolgt keine Auszahlung an die Antragstellerin. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus dem Nothilfefonds. Es handelt sich um freiwillige Leistungen.

Die Leistungen des Fonds werden ergänzend zu anderen Sozialleistungen gewährt und sind daher nicht anrechenbar.