Die Stadt Kiel hat für ihre Einwohner*innen, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen und sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden, das Angebot der Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel eingerichtet.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Kiel und
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt (davor bezahlt die Krankenkasse die Kosten) und
  • Sie erhalten Bürgergeld, Kinderzuschlag, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Sie haben ein vergleichbar geringes Einkommen

Beratung und telefonische Antragstellung

Bei der pro familia-Beratungsstelle in Kiel können Sie sich über alle Einzelheiten informieren, sich beraten lassen und einen Antrag stellen: Tel. 0431 - 8 62 30. Erst nach der telefonischen Antragstellung sind die notwendigen Unterlagen einzureichen.

Kein Rechtsanspruch

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt handelt. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist leider nicht mehr gesetzlich verankert. Daher besteht kein Rechtsanspruch. pro familia wird sich auf politischer Ebene weiterhin dafür einsetzen.

Jährlich steht nur eine begrenzte Summe zur Verfügung. Ist das Geld aufgebraucht, können leider keine Anträge mehr bewilligt werden, auch wenn die Voraussetzungen zutreffen.

Flyer

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütung für Menschen in Kiel und zur Antragsstellung finden Sie auch im Flyer:
Flyer Kostenübernahme Kiel

Grundsätzliche Informationen zum Thema Kostenübernahme finden Sie auf der Seite:
Kostenübernahme von Verhütung