Frauen oder Paaren, die ein geringes Einkommen haben, hilft die Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Über uns kann der Antrag auf einmalige Beihilfen für:
- Umstandskleidung,
- Babyerstausstattung,
- Babymöbel
gestellt werden.
Um einen Antrag stellen zu können, muss der Wohnort in Niedersachsen sein und die Schwangerschaft nachgewiesen werden. Zudem darf das Brutto-Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- Alleinerziehende: 2533,50 € (Brutto)
- Paare: 3661 € (Brutto)
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind um folgende Beträge:
- 0 – 5 Jahren um 892,50 €
- 6 – 13 Jahren um 975 €
- 14 –17 Jahren um 1177,50 €
- Ab 18 Jahren um 1127,50 €
Für weitere Informationen und ein individuelles Beratungsgespräch können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
Unsere Berater*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht! Alles, was uns anvertraut wird, ist dadurch besonders geschützt.