Der Kreis Stormarn hat für seine Einwohner*innen, die staatliche Leistungen oder ein vergleichbar geringes Einkommen erhalten, das Angebot der Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel eingerichtet.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen im Kreis Stormarn und
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt (davor bezahlt die Krankenkasse die Kosten) und
  • Sie erhalten Bürgergeld, Kinderzuschlag, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Sie haben ein vergleichbar niedriges Einkommen.

Beratung und Antragstellung bei pro familia Stormarn

Sie können sich bei der pro familia-Beratungsstelle in Ahrensburg oder der pro familia-Beratungsstelle in Bad Oldesloe über alle Einzelheiten informieren, sich beraten lassen und einen Antrag stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin. Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite der jeweiligen Beratungsstelle. Welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen sollten, erfahren Sie bei der Anmeldung. Diese Informationen finden Sie auch im Flyer - PDF siehe unten.

Kein Rechtsanspruch

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein freiwilliges Angebot des Kreises Stormarn handelt. Es besteht kein Rechtsanspruch. pro familia setzt sich auf politischer Ebene weiterhin für eine bundesweit einheitliche, gesetzlich verankerte Kostenübernahme von Verhütung ein.

Flyer

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütung für Menschen im Kreis Stormarn und zur Antragsstellung finden Sie auch im Flyer: Flyer Kostenübernahme von Verhütung - Kreis Stormarn

Grundsätzliche Informationen zum Thema Kostenübernahme von Verhütung finden Sie auf der Seite Aktuelles