Gesetzliche Grundlage

Die ambulanten erzieherischen Hilfen sind Leistungen, die nach §§ 27 ff. SGB VIII gewährt werden.

 

Zielgruppe

Die Hilfen richten sich an die an die Personensorge- und/ oder Erziehungsberechtigten, um sie zur Versorgung, Erziehung und Förderung ihrer Kinder zu befähigen ((Wieder-)Herstellung der Erziehungsfähigkeit) bzw. um vorübergehend fehlende Elternfunktionen zu kompensieren.

Weiterhin richten sich die Hilfen an die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, um sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und/ oder ihren Prozess der Verselbständigung zu unterstützen.

 

Tätigkeitsbeschreibung

Ambulante erzieherische Hilfen sind Leistungen der Jugendhilfe, die in der Regel in der Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und Familien erbracht werden und darauf zielen, in belasteten Situationen das Recht jedes jungen Menschen auf Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung zu verwirklichen (vergl. § 1 Abs. 1 SGB VIII).