Die Thüringer Stiftung HandinHand vergibt an Schwangere und Familien, die sich in einer Notsituation befinden, finanzielle Hilfen nach Maßgabe ihrer Vergabegrundsätze (in Kooperation mit der Bundesstiftung Mutter und Kind) .

Die Schwangenhilfe und Familienhilfe der Stiftung kann - von Personen mit Wohnsitz in Thüringen - in der pro familia Schwangerschaftsberatungsstelle Sonneberg beantragt werden.

Schwangerenhilfe

Die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Ereignisse im Leben. Wirtschaftliche Belastungen können das Glück jedoch trüben. Bevor finanzielle Notlagen die Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig belasten, hilft die Thüringer Stiftung HandinHand. Art und Umfang der finanziellen Zuschüsse sind von den individuellen Lebensumständen der Antragstellerin abhängig: Umstandskleidung, Babyausstattung, Kinderzimmereinrichtung – Anschaffungen, die im direkten Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt des Kindes stehen, sind förderfähig. Die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Stiftungsmittel ist nachzuweisen und die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Hilfe aus der Stiftung besteht nicht. Anträge auf Unterstützung aus der Stiftung sind vor der Geburt des Kindes in einer Schwangerschaftsberatungsstelle zu stellen. Eine direkte Antragstellung bei der Stiftung ist nicht möglich. Die Beratungsstelle leitet den Antrag dann an die Geschäftsstelle der Thüringer Stiftung HandinHand weiter.

Familienhilfe

Besondere Lebensumstände oder unvorhergesehene Ereignisse können Familien in Notlagen bringen, deren Bewältigung ihnen weder aus eigenen Kräften noch mittels der herkömmlichen gesetzlichen Leistungen möglich ist. Finanzielle Probleme belasten das Familienleben. Besonders betroffen sind dabei meistens die Kinder. In prekären Fällen hilft die Thüringer Stiftung HandinHand mit dem Ziel, die momentane Notlage zu mildern und eine möglichst dauerhafte Verbesserung herbeizuführen. Die Hilfsmöglichkeiten sind vielfältig und richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Familiensituation. Das eigene Bemühen zur Veränderung der bestehenden Problemlagen ist eine Voraussetzung für Unterstützung aus der Stiftung. Die Stiftungsmittel werden auf Basis der Vergabegrundsätze zweckgebunden und in Form von finanziellen Zuschüssen oder vergünstigten Darlehen gewährt. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Hilfe aus der Stiftung besteht nicht. Die Antragstellung auf Hilfe aus der Stiftung ist über unsere Schwangerschaftsberatungsstelle möglich. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und leiten die Anträge an die Geschäftsstelle der Thüringer Stiftung HandinHand weiter.

Weitere Informationen zu den Anträgen auf Schwangeren- und Familienhilfe finden Sie auf der Internetseite der Stiftung HandinHand.

Hilfe bei Kinderwunsch

Außerdem unterstützt die Thüringer Stiftung HandinHand Thüringer Paare bei der Erfüllung Ihres Kinderwunsches. Heterosexuelle sowie weibliche homosexuelle Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften können zur Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen eine Unterstützung aus Bundes- und/oder Landesmitteln erhalten. Der Antrag ist direkt bei der Thüringer Stiftung HandinHand zu stellen.