Bundesstiftung Mutter und Kind

Hilfe für schwangere in Notlagen

Frauen und Paare mit einem geringen Einkommen können bis zur Geburt des Kindes in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle einen Antrag auf eine einmalige finanzielle Hilfe für Babyerstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung und Möbel bei der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen.

Alleinstehende dürfen bis zu 2.533,50€ brutto verdienen, Paare bis zu 3.661,00€ brutto. Schwangere Menschen, die Bürgergeld bekommen, können diesen Antrag stellen. Die Zuwendung ist kein Einkommen und wird nicht von den laufenden Leistungen abgezogen. 

Wir überprüfen die Voraussetzungen nach den Richtlinien der Stiftung Ihren Antrag.

Informationen unter dem Link: https://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/familie/stiftung_mutter_und_kind/familie-in-not-110171.html