Frauen und Paare mit einem geringen Einkommen können bis zur Geburt des Kindes in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle einen Anrtrag auf eine einmalige finanzielle Hilfe für Babyerstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung und Möbel bei der Stiftung "Mutter und Kind" stellen.

Alleinstehende dürfen bis zu 2.007,00 € brutto verdienen, Paare bis zu 2.899,50 € brutto, mit einem Kind bis zu 3.607,00 € brutto. Auch Arbeitslosengeld II - Empfängerinnen sind anspruchsberechtigt. Die Zuwendung ist kein Einkommen und wird nicht von den laufenden Leistungen abgezogen. 

Wir überprüfen die Voraussetzungen nach den Richtlinien der Stiftung und befürworten ggf. Ihren Antrag.

Informationen unter:

www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/familie/stiftung_mutter_und_kind/familie-in-not-110171.html