Die Feststellung einer Schwangerschaft kann unterschiedliche und widersprüchliche Gefühle wie Freude, Unsicherheit, Angst oder auch Ablehnung auslösen. Wir bieten Frauen, Männern und Paaren Beratung an, die im Schwangerschaftskonflikt Unterstützung wünschen, um eine Entscheidung treffen zu können, bzw. die eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung benötigen. Alle Mitarbeiter*innen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

In der Beratung können Sie alle für Ihre Situation wichtigen Themen besprechen.

  • Entscheidungsfindung und Konfliktklärung
  • Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen
  • Medizinische Aufklärung, operativer oder medikamentöser Abbruch
  • Kosten und Finanzierung des Abbruchs
  • Beratungsbescheinigung nach §§ 218/219 StGB
  • Verhütungsberatung
  • Beratung nach Schwangerschaftsabbruch

Egal wie Sie sich entscheiden und in welcher Phase der Entscheidung Sie sich befinden: Wir beraten Sie einfühlsam, respektvoll, ergebnisoffen und sind auch nach der Entscheidung weiterhin für Sie da.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.hilfetelefon-schwangere.de

Unterstützung erhalten Sie auch über das kostenlose Hilfetelefon "Schwangere in Not", Telefon 0800 40 40 020

Information zur elektronischen Patientenakte (ePA) 

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten. 

Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z.B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.

Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innengespräch. Bitte sprechen Sie den*die Ärzt*in bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert,  wenn Sie der Speicherung in der ePA widersprechen. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html

Informationen in Leichter Sprache: 

Sie möchten etwas zur über die 

elektronische Patienten·Akte wissen? 

Dann finden Sie Informationen in Leichter Sprache:

Auf der Internet·seite vom 

Bundes·gesundheits·ministerium. 

Der Link ist: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/epa-fuer-alle-startet-morgen.html

Auf der Internet·seite vom 

Verband der gesetzlichen Kranken·versicherung. 

Der Link ist:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/service_1/epa/InfoM_343_ePA_final_Stand_2024-06-03_Leichte_Sprache.pdf