Bundesstiftung Mutter und Kind

Das Angebot steht Ihnen in der Beratungsstelle Westend zur Verfügung.

Schwangeren in einer Notlage können bei geringem Einkommen einen Antrag bei der Stiftung stellen. Die Hilfe kann nur während der Schwangerschaft beantragt werden.

Leben Sie mit Lebens- oder Ehepartner*in zusammen, wird auch dessen Einkommen in die Berechnung mit einbezogen.

Die Stiftung bewilligt auf Antrag in der Regel eine einmalige Beihilfe. Sie ist gedacht für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt sowie der Zeit danach entstehen, so zum Beispiel:

  • Schwangerschaftskleidung
  • Erstausstattung des Kindes
  • Weiterführung des Haushalts
  • Wohnung und Einrichtung

Auf Stiftungsgelder besteht kein Rechtsanspruch. Staatliche Unterstützung muss vorrangig beantragt werden.

Alle Schwangerschaftsberatungsstellen in Frankfurt und im Main-Taunus-Kreis vermitteln Unterstützung aus der Bundesstiftung Mutter und Kind. Der Antrag kann aber nur einmal pro Schwangerschaft in einer Beratungsstelle gestellt werden.

Möchten Sie bei uns einen Antrag stellen, vereinbaren Sie bitte einen Termin direkt bei einer Sozialarbeiterin zu unseren Beratungstelefonzeiten:
Montag - Donnerstag: 13.00-14.00 Uhr (Tel.: 069 90 744 732)

 

Haben Sie bereits einen Termin vereinbart, finden Sie auf unserem Merkblatt "Bundesstiftung Mutter und Kind" weitere Informationen.