- Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft
- Informationen zu sozialen, finanziellen und gesetzlichen Hilfen - z. B. Mutterschutz, Kindergeld, Elterngeld und Bürgergeld
- Beratung und Angebote für minderjährige Schwangere
- Antragstellung bei der "Bundesstiftung Mutter und Kind" (siehe unten)
Information zum Antrag bei der “Bundesstiftung Mutter und Kind”:
Den Antrag können Sie mit uns gemeinsam stellen, wenn Sie nachweislich schwanger sind, Sie in Niedersachsen wohnen und Ihr Bruttohaushaltseinkommen folgende Grenze nicht überschreitet:
- Alleinerziehende: 2533,50 € (Brutto)
- Paare: 3661 € (Brutto)
Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich der Bedarf und damit die Einkommensgrenze, um folgende Beträge:
- 892,50 € (0-5 Jahre)
- 975,00 € (6-13 Jahre)
- 1177,50 € (14-17 Jahre)
- 1127,50 € (ab 18 Jahre)