Themen
- psychosoziale Beratung vor, während und nach einer Schwangerschaft
- sozialrechtliche Beratung
- Antragstellung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind
- Verhütung
- unerfüllter Kinderwunsch
- Pränataldiagnostik
- Pille danach
- Sterilisation
- gesundheitliche Fragen zu z.B. HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten
- Wechseljahre
- gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 218/219 StGB
- Informationen und Beratung zu sozialen, finanziellen und gesetzlichen Hilfen
- Beratung nach einem Abbruch
Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten.
Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z.B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.
Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innengespräch. Bitte sprechen Sie den*die Ärzt*in bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert, wenn Sie der Speicherung in der ePA widersprechen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
Informationen in Leichter Sprache:
Sie möchten etwas zur über die
elektronische Patienten·Akte wissen?
Dann finden Sie Informationen in Leichter Sprache:
Auf der Internet·seite vom
Bundes·gesundheits·ministerium.
Der Link ist: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/epa-fuer-alle-startet-morgen.html
Auf der Internet·seite vom
Verband der gesetzlichen Kranken·versicherung.
Der Link ist:
- schulische und außerschulische Veranstaltungen zu Themen wie Verhütung, Freundschaft, Liebe , Sexualität
- Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen für Multiplikator*innen: Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen
- Verleih von Fachbüchern und sexualpädagogischen Materialien z.B. Verhütungsmittelkoffer
- für Einzelne und Paare
- nach einem einstündigen Erstgespräch wird, falls gewünscht, eine Vereinbarung über Dauer und Ziel einer längerfristigen Beratung getroffen
- in diesem Gespräch werden auch die Kosten geklärt, die sich nach Einkommen und Kinderzahl richten