Nicht immer ist eine Schwangerschaft geplant. In einer solchen Situation sind Frauen und Paare oft mit widersprüchlichen Gefühlen, Ängsten und Zweifeln konfrontiert. Manchmal können sie sich nicht vorstellen, diese Schwangerschaft fortzuführen.
In einem oder mehreren Beratungsgesprächen bieten wir in dieser Situation Unterstützung an. Die Beratungen sind ergebnisoffen, kostenlos und auf Wunsch anonym. Sie entscheiden, welche Fragen für Sie am drängendsten sind: Wir informieren Sie bei Bedarf sowohl über die Möglichkeiten und Hilfen bei Fortbestehen der Schwangerschaft, als auch über die erforderlichen Schritte im Falle eines Schwangerschaftsabbruches.
pro familia ist eine anerkannte Beratungsstelle nach §219 StGB. Nach Beendigung der Beratung erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung. Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht.
Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich bitte telefonisch während unserer Öffnungszeiten. Sie können auch gern auf den Anrufbeantworter sprechen, Tel. 04421-25080
Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten.
Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z.B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.
Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innengespräch. Bitte sprechen Sie den*die Ärzt*in bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert, wenn Sie der Speicherung in der ePA widersprechen.