Das Prostituiertenschutzgesetz in Deutschland regelt vor allem, dass Sexarbeit erst ab 18 Jahren erlaubt ist und dass sich Personen vorher bei der Behörde anmelden müssen. Außerdem muss man eine Anmeldebescheinigung ("Hurenpass") mitführen. Man kann dabei auch einen Arbeitsnamen (Alias) verwenden. Zusätzlich ist eine regelmäßige gesundheitliche Beratung Pflicht.
Für Bertriebe wie ein Love Mobil oder Bordelle gilt außerdem, dass vor der Eröffnung eine behördliche Erlaubnis notwenig ist und Sicherheits- sowie Hygienekonzepte vorhanden sein müssen. Die Behörden können ontrollieren und es muss sichergestellt sein, dass alle Tätigkeiten freiwillif und geschützt ablaufen.
Hier findest du das Prostituiertenschutzgesetz 2017.
Arbeitest du in der Prostitution?
Dann musst du dich für deine Tätigkeit nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden.
Hier erklären wir dir kurz das Anmeldeverfahren:
Schritt 1: Beratung beim Gesundheitsamt
Um was geht es bei dem Termin?
Beratung zu Themen, wie z.B. sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Verhütung, Alkohol- und Drogenkonsum. Hinweis: Es findet keine Untersuchung statt.
Was benötigst du?
√ Personalausweis oder Reisepass
√ 40-60 Euro in bar
Was erhältst du?
√ Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
Schritt 2: Anmeldung beim Ordnungsamt
Um was geht es bei dem Termin?
Beratung und Informationen über deine Rechte, relevante Vorschriften (z.B. Sperrbezirke), Steuern, soziale Absicherung (z.B. Krankenversicherung) und Erreichbarkeit von Hilfestellen
Was benötigst du?
√ Personalausweis oder Reisepass
√ Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung, nicht älter als 3 Monate (siehe Schritt 1)
√ 2 biometrische Passfotos
√ 30 Euro in bar
Was erhältst du?
√ Anmeldebescheinigung (nach der Prüfung der Unterlagen innerhalb von 5 Tagen)
Hinweis: Du kannst diese Bescheinigungen auch auf einen ALIAS-Namen (Künstlernamen) ausstellen lassen.
Hast du Fragen
– zu dem Anmeldeverfahren?
– zu der Weitergabe deiner Daten?
– zu dem Sperrgebiet?
Bei all deinen Fragen sind wir, luna lu, für dich da!
Kostenlos und anonym.
Anmelden musst du dich an dem Ort, wo du hauptsächlich arbeiten möchtest.
Arbeitest du hauptsächlich in Ludwigshafen?
Dann vereinbare bitte einen Termin per Telefon bei folgenden Ämtern:
Schritt 1:
Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
Dörrhorststr. 36
67059 Ludwigshafen
0621/5909 - 733 oder
0621/5909 - 734
Schritt 2:
Amt für Sicherheit und Ordnung Ludwigshafen
Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen
0621/5042 - 389
Anmelden musst du dich an dem Ort, wo du hauptsächlich arbeiten möchtest.
Arbeitest du hauptsächlich in Worms?
Dann vereinbare bitte einen Termin per Telefon bei folgenden Ämtern:
Schritt 1:
Kreisverwaltung (Außenstelle Alzey-Worms)
Abteilung 8 Gesundheitsamt
Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
06731 / 408- 6501
Schritt 2:
Amt für Sicherheit und Ordnung Worms
Folzstr. 1
67547 Worms
06241/ 8533 - 210 oder
06241/ 8533 - 208
Anmelden musst du dich an dem Ort, wo du hauptsächlich arbeiten möchtest.
Arbeitest du hauptsächlich in Neustadt?
Dann vereinbare bitte einen Termin per Telefon oder E-Mail bei folgenden Ämtern:
Schritt 1:
Gesundheitsamt Bad-Dürkheim
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
06322/ 961-7150
gesundheitsamt@kreis-bad-dürkheim.de
Schritt 2:
Amt für Sicherheit und Ordnung Neustadt
Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
06321/ 855-321
prostschg@neustadt.eu
Anmelden musst du dich an dem Ort, wo du hauptsächlich arbeiten möchtest.
Arbeitest du hauptsächlich in Speyer?
Dann vereinbare bitte einen Termin per Telefon bei folgenden Ämtern:
Schritt 1:
Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
Dörrhorststr. 36
67059 Ludwigshafen
0621/ 5909 - 733 oder
0621/ 5909 - 734
Schritt 2:
Amt für Sicherheit und Ordnung Speyer
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
06232/ 142 722
In Deutschland muss jede Person eine Krankenversicherung haben. Sie sogt dafür, dass wichtige medizinische Behandlungen und Untersuchungen bezahlt werden, z.B. Arztbesuche, Impfungen oder Medikamente.
Grunsätzlich gilt:
Bist du selbständig in der Prostitution tätig? → Dann benötigst du eine private Krankenversicherung!
Bist du angestellt in einem Betrieb im Feld Prostitution? → Dann bist du in der Regel über deinen Arbeitgeber versichert!
Doch ganz so einfach ist es oftmals nicht, daher sind wir gerne für dich und deine Frage da!
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für Prostituierte findes du hier.
Informationen über gesetzliche Krankenkassen findest du hier.
Informationen über die private Krankenversicherung findest du hier.
Medizinische Versorgung für Migranten und Flüchtlinge gibt es bei www.medibueros.org oder www.malteser-migranten-medizin.de .
Du hast keine Krankenversicherung aber benötigst dringend einen Arzt?
Bitte melde dich bei uns. Wir arbeiten mit Ärzten zusammen, die eine kostenlose Behandlung anbieten.
In Deutschland gibt es eine Steuerpflicht. Auch als Mensch in der Prostitution musst du Steuern zahlen.
Bei sexuellen Dienstleistungen wird zwischen Arbeitnehmer*innen und selbstständigen Personen unterschieden. Arbeitnehmer*innen zahlen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge über ihre Arbeitgeber*innen. Vraussetzung dafür ist, dass sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Selbstständige Personen müssen hingegen selbst eine Steuererklärung abgeben.
Über die Homepage des BesD e.V. erhälst du eine gute Erklärung, welche Steuern zu zahlen sind. Außerdem ist je nach Tätigkeitsort noch zusätzlich die sogenannte Vergnügungssteuer fällig.
Kennst du das Düsseldorfer Verfahren?
Es handelt sich um ein vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren. Es ist relevant für viele Sexarbeiter*innen in Clubs oder Bordellen. Dabei sammeln Betreiber*innen pauschale Beträge von etwa 25 Euro pro Miet- und Arbeitstag ein und führen diese als Steuervorauszahlung an das Finanzamt ab.
Hier findest du weitere Informationen.
Du siehst das Thema "Steuern" ist kompliziert.
Wir helfen dir gerne weiter und sind für dich und deine Fragen da!
Auskünfte bekommst du auch über die folgenden Steuerfahndungsstellen:
Region Koblenz (0261 4931 77777)
Region Mainz (06131 552 25790)
Region Neustadt (06312 930 28790)
Region Trier (0651 9360 34550 bzw. 34551)
Info Hotline der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (0261 20 179 279)