Herzlich willkommen bei pro familia Neunkirchen!

Sie brauchen Unterstützung, Information und kompetente Beratung zu den vielfältigen Fragen und Aspekten von Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung?

Wir beraten Sie kostenfrei, unabhängig von Alter, Nationalität und Religionszugehörigkeit.

45 Jahre pro familia Neunkirchen

Am 10. Oktober 2023 feierte die pro familia Neunkirchen e. V. ihr 45-jähriges Bestehen in der Stumm´schen Reithalle in Neunkirchen. Der Verein unterhält als gemeinnütziger Träger seit April 1978 die Schwangerenberatungsstelle in Neunkirchen. 45 Jahre Beratung für ratsuchende Frauen und ihre Familien. Damals führte eine gesetzliche Neuerung zum Schwangerschaftsabbruch zur Gründung der pro familia Beratungsstelle Neunkirchen. In diesem Jahr unseres Jubiläums beschäftigt sich die Bundesregierung erneut mit der Neuregelung zum Schwangerschaftsabbruch, und wir hoffen sehr, dass es zu einer Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches kommt.

Das Jubiläum wurde mit einem gelungenen Programm gefeiert. Wir bedanken uns ganz herzlich bei der ehemaligen Staatsministerin Margit Conrad und dem saarländischen Sozialminister Dr. Magnus Jung, die zusammen mit den Vorstandsmitgliedern der pro familia Neunkirchen, Frau Claudia Huber und Herrn Willi Kräuter, eine lebendige Diskussion geführt haben. Pro familia setzt sich seit ihrem Bestehen für die reproduktiven Rechte und die außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Margit Conrad und Dr. Magnus Jung befürworten den Standpunkt von pro familia und sprachen sich nachdrücklich dafür aus, dass letztlich die betroffenen Frauen über das Austragen des ungeborenen Lebens zu entscheiden hätten. Verbote, Wartezeiten wie Fristen und damit geschürte Ängste behinderten eine freie Entscheidung. Statt Strafe müsse es umfassende Hilfe geben. Musikalisch und kulturell abgerundet wurde das Programm von der Frauenkabarettgruppe „Die Tollkirschen“ und dem bezaubernden Duo „Basically Vocals“.

Unser Dank geht an alle Vereinsmitglieder und Mitglieder unseres Fördervereins, die aktuellen wie ehemaligen Vorstandsmitglieder (z. B. Nicole Schubert und Gerlinde Neumann), die Gründungsmitglieder und alle, die unsere Arbeit unterstützt haben und weiterhin unterstützen.

Wir bedanken uns bei unseren zahlreichen Gästen, wie z. B. unserem Oberbürgermeister Herrn Jörg Aumann für seine wertschätzenden Worte sowie bei den Künstler*innen und den vielen helfenden Händen!

Sexualpädagogik

Sie sind an einem von uns durchgeführten Projekt interessiert?

Dann füllen sie bitte unser Anfrageformular aus.

Wir werden uns schnellstmöglich mit ihnen in Verbindung setzen.

Nähere Infos finden sie hier Sexualpädagogik

 

Wir informieren Sie über finanzielle Hilfen, über ihre Rechte und gesetzlichen Ansprüche während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Wir bieten Ihnen Beratung und Hilfe vor, während und nach geburtlichen Untersuchungen an. Dies beinhaltet auch eine Beratung nach einer Tot- oder Fehlgeburt.

Darüber hinaus bieten wir Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, wie zum Beispiel zu Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.

In unserer Beratungsstelle ist die Beantragung von Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ möglich. Bis zur Geburt des Kindes können Schwangere aus dem Saarland mit geringem Einkommen in unserer Beratungsstelle finanzielle Beihilfen erhalten. Auch Bezieherinnen von ALG II (Bürgergeld) können ergänzende Hilfen aus der Bundesstiftung zu den Leistungen der Jobcenter beantragen.

Wir beraten, informieren und unterstützen Sie bei einer ungeplanten Schwangerschaft. Als staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle beraten wir gemäß 219 Strafgesetzbuch (StGB) und stellen eine Beratungsbescheinigung aus.

Des Weiteren bieten wir Frauen die Möglichkeit nach einem Schwangerschaftsabbruch Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen.

Hier ein kurzes Informationsvideo

Wir bieten Beratung zu wichtigen Fragestellungen, die sich im Rahmen einer Trennung oder Scheidung ergeben.

Die Beratung gibt ihnen eine erste Orientierungshilfe zu Themen wie beispielsweise Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Versorgungsausgleich.

Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung.

Unser sexualpädagogisches Angebot richtet sich an schulische und außerschulische Einrichtungen, an Jugendliche, Eltern oder pädagogische Fachkräfte.

In unseren sexualpädagogischen Veranstaltungen behandeln wir Themen rund um Liebe, Sexualität und Partnerschaft mit fachlicher Kompetenz, Lebendigkeit und Einfühlungsvermögen. Die Inhalte orientieren sich an den Bedürfnissen und Fragen der Teilnehmer*innen.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Anfrageformular

Wir verfügen über eine große Auswahl an sexualpädagogischen Materialien und Medien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

  • Verhütungsmittelkoffer
  • Kindergartenbox
  • Bücher, CD´s
  • Grundschulkiste: unser sexualpädagogisches Team hat für den Einsatz im Unterricht zum Thema Sexualerziehung eine Grundschulkistekonzipiert. Ohne großen Zeitaufwand unterstützt diese Kiste Ihren Sexualkundeunterricht für die Klassenstufen drei und vier.

Wir bieten Ihnen Beratung zum Thema Familienplanung und Verhütung, informieren Sie über die Vielfalt an Verhütungsmitteln und geben Ihnen dazu auch gerne Broschüren und Informationsmaterialien mit.

Hier ein kurzes Informationsvideo

Wir bieten Hilfestellung bei Beziehungs- und Kommunikationsproblemen oder Krisen in der Partnerschaft. In einem Erstgespräch für Paare oder Einzelpersonen werden die genauen Aspekte und Themen, sowie die weitere Zusammenarbeit besprochen. Wir erheben eine Kostenbeteiligung pro Sitzung.

Stellungnahme zur Streichung des § 219a StGB

Mit großer Erleichterung nehmen wir den Beschluss des Bundestages vom 24.06.2022 zur Kenntnis, der den Paragrafen 219a StGB, das sogenannte „Werbeverbot“ für den Abbruch der Schwangerschaft, aus dem Strafgesetzbuch entfernt.

Deutschland hat mit dieser Entscheidung endlich den jahrelangen Forderungen und Appellen nachgegeben, die von internationalen Gremien und Fachverbänden immer wieder erhoben wurden. Damit setzt Deutschland einen Teil seiner Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen und Menschenrechtsnormen um.

Der Strafrechtsparagraf 219a, der in der Vergangenheit Ärzt*innen wie Kristina Hänel kriminalisierte, wenn Sie ihre Patientinnen sachlich über die Möglichkeit einer Abtreibung in der eigenen Praxis informieren wollten, ist nun Geschichte.

Ärzt*innen dürfen künftig auch auf ihrer Internetseite darüber aufklären, ob und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ohne eine Verurteilung fürchten zu müssen. Bisherige Verurteilungen sind gegenstandslos geworden.

Die Informationslage und die Gesundheitsversorgung Schwangerer wird damit deutlich verbessert, Schwangere können sich rechtzeitiger und umfassender informieren.