Während der Schwangerschaft kann bei der Bundesstiftung Mutter und Kind ein Antrag auf Bekleidung für Schwangere und Babyausstattung gestellt werden. Jede Schwangere mit geringem Einkommen kann diese Gelder beantragen. Die Zuwendung ist kein Einkommen und wird nicht von den laufenden Leistungen abgezogen.
Eine finanzielle Hilfe kann nur während der Schwangerschaft bei einer Beratungsstelle vor Ort beantragt werden und muss rechtzeitig vor der Geburt bei der Stiftung eingehen.
Die Stiftung bewilligt auf Antrag in der Regel eine einmalige Beihilfe für Erstausstattung, Kindermöbel und Schwangerschaftsbekleidung.
Auf Stiftungsgelder besteht kein Rechtsanspruch.
Für die Antragstellung müssen wir Ihr durchschnittliches Einkommen (und das Ihres Partners, wenn Sie zusammenleben) berechnen. Dafür benötigen wir den aktuellen Bescheid vom Jobcenter / Arbeitsagentur / BAFöG-Amt / Krankengeldbescheid usw. oder Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Für die Beantragung gelten die folgenden aktuellen Gesamt-Einkommensgrenzen (d.h. Brutto-Einkommen + Kindergeld + Unterhalt + alles weitere an Einkünften):
2533,50 € für Alleinstehende
3661,00 € für ein Paar ohne Kind
4553,50 € für ein Paar mit einem Kind (unter 6 Jahre)
Bitte bringen Sie Kopien der folgenden Unterlagen zum Termin mit:
- die letzten 3 Lohnabrechnungen von Ihnen und des im Haushalt lebenden Partners
- evtl. Bescheid über Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, u.ä.
- Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- Bescheid über Leistung nach dem AsylbLG
- ggf. Mietvertrag, wenn Sie während der Schwangerschaft umziehen
sowie
- Ihren Mutterpass und
- evtl. Ihren Pass/Ausweis, aus dem der Aufenthaltsstatus hervorgeht.
Nähere Informationen und einen Termin zur Antragsstellung erhalten Sie direkt bei der pro familia Beratungsstelle Cloppenburg unter der Telefonnummer 04471-7017016