Rechte und Sexualität
Schutz vor Krankheit

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Dein Recht, vor Krankheiten geschützt zu werden

Es gibt Krankheiten, die hauptsächlich durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Dazu gehören beispielsweise die sogenannte Chlamydien-Infektion, HIV/Aids oder HPV/Papillomavirus.

Man sieht niemandem an, ob er an einer sexuell übertragbaren Krankheit erkrankt ist. Und man kann auch daran erkrankt sein, ohne es selber zu merken.

Du hast ein Recht auf umfassende Aufklärung und Information über sexuell übertragbare Krankheiten, beispielsweise über Sexualaufklärung in der Schule oder den Besuch in einer pro familia-Beratungsstelle.

Wer Bescheid weiß über diese Krankheiten, kann sich und andere besser schützen.

Bist du an einer solchen Krankheit erkrankt, steht dir eine entsprechende respektvolle und diskrete ärztliche Behandlung zu. Diese erhälst du von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin , bei Frauenärzten oder Frauenärztinnen oder bei entsprechenden Fachärzten und Fachärztinnen. Auch wenn es dir vielleicht unangenehm ist, ist es besser, bei einem Verdacht einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Beispielsweise wenn ungewohnter Ausfluss, Ausschlag, Pickel, Brennen oder Jucken in den Genitalien auftreten.

Du kannst dich und deinen Sexualpartner oder deine –partnerin vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen, indem ihr Kondome verwendet.

Broschüre zum Thema

Beratung

Mehr Informationen zu HIV und Aids erhältst du bei der Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter der Telefonnummer 01805-555 444.

Noch Fragen?

Wenn du noch etwas wissen möchtest, wende dich einfach an unsere Online-Beratung oder komme in eine unserer Beratungsstellen. Hier bekommst du Antworten auf deine persönlichen Fragen!