Schwangerenberatung
Eine Schwangerschaft verändert das Leben der werdenden Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils erheblich.
Deshalb können Sie sich schon während der Schwangerschaft in unserer Beratungsstelle über die Veränderungen ihrer persönlichen, finanziellen und rechtlichen Situation vor und nach der Geburt informieren.
Wir können Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich sein und bieten Informationen, insbesondere zu den Themen:
- Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft
- Perspektiven und Hilfen für alleinerziehende Eltern aller Geschlechter
- Veränderungen in der Partnerschaft während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Mutterschutzgesetz (Mutterschutzzeit, Mutterschaftsgeld, Kündigungsschutz und anderes) Hinweis: Mutter bezieht sich gesetzlich auf den austragenden Elternteil
- Bundesstiftung "Mutter und Kind"
- Elterngeld/Landeserziehungsgeld
- Elternzeit
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld und Bürgergeld
- Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
- Sorgerecht
- Vaterschaftsanerkennung
- Beistandschaft
- Umgangsrecht
- Unterhaltsansprüche
- Die besondere Situation minderjähriger Eltern
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Für Kurzanfragen gibt es bei uns eine Rückrufstunde nach vorheriger Terminvereinbarung, freitags von 12.30 bis 14.00 Uhr
Bundesstiftung Mutter und Kind
Falls Sie die Voraussetzungen für eine Antragstellung an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“
erfüllen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Lohnabrechnungen / Einkommensnachweise der letzten 6 Monate (bei gleichbleibendem
Einkommen reicht die letzte Lohnabrechnung)- bei zusammenlebenden Partnern von beiden notwendig
- Bei Selbständigen: Monatliche Privatentnahmen der letzten 12 Monate + BWA
(Betriebswirtschaftliche Auswertung)
- Bei Bezug von Wohngeld oder Bürgergeld (Grundsicherung) entsprechende aktuelle
Bescheide - Mietvertrag (bei Umzug beide Mietverträge inklusive Kautionsvereinbarungen, wenn ein
Antrag für Umzugskosten in Frage kommt) - Pass und / oder Personalausweis, bei deutscher Staatsangehörigkeit nur die
Krankenkassenkarte - Mutterpass
- Bankverbindung
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Riesterrente
- Gültiger Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (im Falle einer Duldung, die nicht
zeitnah abläuft kann trotzdem ein Antrag gestellt werden. Duldungen werden häufig
verlängert.) - Kontostand max. 10.000 EUR (von beiden – jede*r darf bis zu €10T haben, zusätzlich € 500
pro Kind; es zählt das Gesamtvermögen, inkl. Bausparverträge.)
Bitte vereinbaren Sie einen für Stiftungsanträge erst ab der 14. SSW, wenn dies im Mutterpass bestätigt ist.