Schwangerschaftskonfliktberatung
pro familia Templin ist eine anerkannte  Beratungsstelle für die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach den §§  218, 219 StGB. Diese Beratung ist notwendig, wenn Sie die Durchführung  eines Schwangerschaftsabbruches planen. Das Beratungsgespräch ist ein  Angebot, über alle Fragen und Probleme zu sprechen, die Sie persönlich  in dieser Situation bewegen. Wenn Sie es wünschen können Sie gerne auch  Ihren Partner oder andere Personen zur Beratung mitbringen. Die Beratung  ist ergebnisoffen und vertraulich, die Sie beratenden Fachkräfte  unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos  und auf Wunsch können Sie anonym bleiben; Sie müssen also weder bei der  Terminvereinbarung noch bei der Beratung Ihren Namen angeben.
Die  Beratung hat den gesetzlichen Auftrag, Sie zur Fortsetzung der  Schwangerschaft zu ermutigen. Sie brauchen deshalb jedoch nicht zu  befürchten, dass Sie sich in der Beratung in irgendeiner Weise  rechtfertigen müssen oder gedrängt werden, Ihre Gründe zu nennen oder  Ihre bereits getroffene Entscheidung zu ändern.
Sie haben einen  Anspruch darauf, dass Sie bei der Lösung der Probleme, die Sie einen  Abbruch der Schwangerschaft erwägen lassen, durch die Beratung  unterstützt zu werden. Auf Wunsch erhalten Sie in der Beratung  entsprechend:
- Informationen über Hilfen und Rechtsansprüche, die in Betracht kommen, um Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen (z.B. Wahrnehmung von finanziellen Ansprüchen, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Suche nach Betreuungsmöglichkeiten, Ausbildung, etc.)
- Unterstützung bei Fragen zu persönlichen oder familiären Beziehungsproblemen, die sich durch die eingetretene Schwangerschaft ergeben haben
Sollten Sie  es wünschen, kann eine Beratung auch mehrere Gesprächstermine umfassen.  Bei Bedarf erhalten Sie auch unterstützende Beratung nach einem  Schwangerschaftsabbruch.
Nach Abschluss der Beratung muss Ihnen die  Beraterin/der Berater eine Beratungsbescheinigung mit Ihrem Namen und  dem Datum erstellen. Diese Bescheinigung enthält keine Aussagen über den  Inhalt oder den Verlauf der Beratung. Im Falle einer anonymen Beratung  kann die Bescheinigung von einem anderen Mitarbeiter/einer anderen  Mitarbeiterin der Beratungsstellen ausgestellt werden.