Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB

Pro familia Schlüchtern ist eine anerkannte Beratungsstelle für die Beratung nach § 219 StGB.
Diese Beratung ist notwendig, wenn eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lässt und muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff stattgefunden haben.

Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. In dem Gespräch wird die Frau jedoch nicht gedrängt werden, ihre möglicherweise bereits getroffene Entscheidung zu ändern.

Wir verstehen das Beratungsgespräch als ein Angebot.

Auch und gerade wenn Sie noch nicht sicher sind, ob sie sich für oder gegen das Austragen der Schwangerschaft entscheiden, können Sie mit unseren Beraterinnen die für ihre persönliche Situation anstehenden Fragen besprechen.

Darüber hinaus ist die Beraterin verpflichtet, alle notwendigen Informationen über alle Hilfen und Rechtsansprüche, die für die einzelne Frau in Betracht kommen, zu geben. Die Fortsetzung der Schwangerschaft soll erleichtert und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind sollen eröffnet werden.

Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich! Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht. Die Beraterinnen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, den wesentlichen Inhalt von den Beratungsgesprächen und die angebotenen Hilfen in einer anonymisierten Aufzeichnung festzuhalten, aus der nicht erkennbar sein darf, wer beraten wurde. Auf Wunsch der Frau kann die Beratung auch anonym stattfinden.

Am Ende der Beratung muss die Beraterin der Frau auf deren Wunsch hin eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass eine Beratung stattgefunden hat. Diese Bescheinigung muss dann allerdings den Namen der Frau und das Datum enthalten, an dem die Beratung beendet wurde. Sie sagt aber nichts über den Inhalt oder den Verlauf des Gesprächs aus.

Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung und zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier zum Download.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Sie kostenfrei.