Finanzielle Hilfe während der Schwangerschaft

Eine finanzielle Hilfe kann nur während der Schwangerschaft bei einer Beratungsstelle vor Ort beantragt werden und muss rechtzeitig vor der Geburt bei der Stiftung eingehen.

Die Stiftung bewilligt auf Antrag in der Regel eine einmalige Beihilfe für Erstausstattung, Kindermöbel und Schwangerschaftsbekleidung.

Auf Stiftungsgelder besteht kein Rechtsanspruch.

Für die Antragstellung müssen wir Ihr durchschnittliches Einkommen (und das Ihres Partners, wenn Sie zusammenleben) berechnen. Dafür brauchen wir den aktuellen Bescheid vom Jobcenter / Arbeitsagentur / BAFöG-Amt / Krankengeldbescheid usw. oder Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen.

Für die Beantragung gelten die folgenden aktuellen Gesamt-Einkommensgrenzen (d.h. Brutto-Einkommen + Kindergeld + Unterhalt + alles weitere an Einkünften)

  • 2.533,50 € für Alleinstehende
  • 3.661,00 € für ein Paar ohne Kind
  • 4.553,50 € für ein Paar mit einem Kind (bis 5 Jahren)

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind.

Für weitere Informationen und eine genaue Errechnung Ihrer Einkommensgrenze können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren oder einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Bitte bringen Sie Kopien der folgenden Unterlagen zum Termin mit:

  • die letzten 3 Verdienstabrechnungen von Ihnen und des im Haushalt lebenden Partners
  • evtl. Bescheid über Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, u.ä.
  • Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II
  • Bescheid über Leistung nach dem AsylbLG
  • ggf. Mietvertrag, wenn Sie während der Schwangerschaft umziehen

sowie

  • Ihren Mutterpass und
  • evtl. Ihren Pass/Ausweis, aus dem der Aufenthaltsstatus hervorgeht.