- Beratung vor, während und nach einer Schwangerschaft
- Informationen zu sozialen, finanziellen und gesetzlichen Hilfen (Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit, Bürgergeld und Sozialhilfe)
- Beratung und Angebote für minderjährige Schwangere
- Antragstellung bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“. (siehe unten)
Information zum Antrag bei der “Bundesstiftung Mutter und Kind”:
Den Antrag können Sie mit uns gemeinsam stellen, wenn Sie nachweislich schwanger sind, Sie in Niedersachsen wohnen und Ihr Bruttohaushaltseinkommen folgende Grenze nicht überschreitet:
- Alleinerziehende: 2.533,50 € (Brutto)
- Paare: 3.661,00 € (Brutto)
Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich der Bedarf und damit die Einkommensgrenze, um folgende Beträge:
- 892,50 € (0-5 Jahre)
- 975,00 € (6-13 Jahre)
- 1.177,50 € (14-17 Jahre)
- 1.127,50 € (ab 18 Jahre)