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Bundesstiftung Mutter und Kind

Schwangere und Paare mit einem geringen Einkommen können bis zur Geburt einen Antrag auf eine einmalige finanzielle Hilfe für Babyerstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung und Möbel bei der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Der Antrag wird in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle gestellt.

Die einmalige Beihilfe ist kein Einkommen und wird nicht von den laufenden Leistungen (zum Beispiel beim JobCenter) abgezogen. 

Die aktuellen Einkommensgrenzen (brutto) sind folgende:

  • 2533,50 Euro  für Alleinstehende
  • 3661,00 Euro  für ein Paar ohne Kind

Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind um folgenden Betrag:

  • 0 – 5 Jahren um 892,50 Euro
  • 6 – 13 Jahren um 975 Euro
  • 14 –17 Jahren um 1177,50 Euro
  • Ab 18 Jahren um 1127,50 Euro

Ihre Familienkonstellation fehlt? Nähere Informationen erhalten Sie in der pro familia Beratungsstelle Hannover unter der Telefonnummer 0511-363606.