- Beratung bei Schwangerschaft
- psychosoziale Beratung vor, während und nach einer Schwangerschaft.
- Beratung zu sozialen und rechtlichen Fragen bei einer Schwangerschaft, z.B. Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elternzeit, Elterngeld, Bürgergeld, Wohngeld, Unterhalt
- Antrag auf einmalige Beihilfen bei der Stiftung „Mutter und Kind“
- Beratung für junge Mütter und Väter
- Beratung zur Pränataldiagnostik oder nach einem Befund
- Beratung nach Fehl- oder Totgeburt und nach Schwangerschaftsabbruch
- Juristische Beratung zu familienrechtlichen Fragen durch Anwält*innen
Schwanger? Und keiner darf es erfahren?
Wir beraten Sie auch anonym. Auf Wunsch können Sie eine Vertrauliche Geburt durchführen. Wir begleiten Sie dabei.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender externer Seite: www.hilfetelefon-schwangere.de.
Rund um die Uhr bietet das kostenlose Hilfetelefon Unterstützung an. Telefon: 0800 40 40 020
Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten.
Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z.B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.
Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innengespräch. Bitte sprechen Sie den*die Ärzt*in bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert, wenn Sie der Speicherung in der ePA widersprechen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html