Sie sind ungewollt schwanger geworden und überlegen einen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) vorzunehmen? Sie haben sich vielleicht schon entschieden oder zweifeln noch?
Wir beraten ergebnisoffen, unterstützen Sie in Ihrer Entscheidungsfindung und geben Ihnen die erforderlichen Informationen.
Als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle können wir die erforderliche Bescheinigung, die Sie zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches benötigen, nach der gesetzlich vorgeschrieben Beratung ausstellen.
Wir beraten Sie auch nach der Durchführung eines Abbruchs und einem Abbruch nach medizinischer Indikation.
Auf Wunsch beraten wir Sie auch anonym.
kontaktieren Sie uns!
Für weitere Informationen und ein individuelles Beratungsgespräch können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
Unsere Berater*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht! Alles, was uns anvertraut wird, ist dadurch besonders geschützt.
Information zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten.
Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z.B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.
Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innengespräch. Bitte sprechen Sie den*die Ärzt*in bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert, wenn Sie der Speicherung in der ePA widersprechen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
Informationen in Leichter Sprache:
Sie möchten etwas zur über die
elektronische Patienten·Akte wissen?
Dann finden Sie Informationen in Leichter Sprache:
Auf der Internet·seite vom
Bundes·gesundheits·ministerium.
Der Link ist: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/epa-fuer-alle-startet-morgen.html
Auf der Internet·seite vom
Verband der gesetzlichen Kranken·versicherung.
Der Link ist: