Wir sind dazu berechtigt, Sie nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß §219 StGB zu beraten und Ihnen die für einen Abbruch notwendige Bescheinigung auszustellen.
Bei uns können Sie sich informieren und beraten lassen, wenn Sie schwanger sind und

  • Ihnen die Entscheidung schwer fällt, ob Sie die Schwangerschaft austragen oder abbrechen lassen wollen
  • für sich klären wollen, ob Sie sich den Anforderungen von Schwangerschaft und Elternschaft gewachsen fühlen
  • Sie sich über finanzielle und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten informieren wollen, falls Sie sich für das Kind entscheiden
  • sich über Adoption informieren wollen
  • Sie ihr Kind anonym zur Welt bringen wollen
  • erfahren möchten, was vor/während/nach einem Schwangerschaftsabbruch auf Sie zukommt
  • oder einfach einen neutralen Ort brauchen, um ihre Gedanken und Gefühle zu ordnen

Sie können einmalig oder mehrfach, allein oder in Begleitung Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder anderer Vertrauenspersonen kommen. Das gilt auch, wenn Sie noch nicht volljährig sind. Sie können in der Beratung bei Bedarf anonym bleiben. Die Beraterinnen von pro familia stehen unter Schweigepflicht. Wir bieten die Beratung auch im Rahmen eines Spaziergangs an.
Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Information zur elektronischen Patientenakte (ePA) 

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie selbst entscheiden, ob diese Information in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert wird. Das gilt auch, wenn Sie die ePA generell nutzen möchten. 
Wird der Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch in der ePA gespeichert, ist dieser auch viele Jahre später, z.B. beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar. Die Daten der ePA werden nicht automatisch nach zehn Jahren gelöscht.
Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in der ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innengespräch. Bitte sprechen Sie den*die Ärzt*in bei Bedarf darauf an. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert,  wenn Sie der Speicherung in der ePA widersprechen.  
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html