Wenn Sie ungeplant schwanger wurden, unterstützen wir Sie dabei, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Wir respektieren dabei Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht.

Inhalte der Konfliktberatung:

  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebenssituation
  • Informationen über rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt
  • Informationen über Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die dort angebotenen Methoden.
  • Informationen über Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Ausstellen der Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
  • Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich nur möglich, wenn zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung und einem Abbruch mindestens 3 Tage liegen (§ 219 StGB).
  • Nach dieser Beratung kann ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation) von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden.