Wenn Sie ungeplant schwanger wurden, unterstützen wir Sie dabei, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Wir respektieren dabei Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht.
Inhalte der Konfliktberatung:
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebenssituation
- Informationen über rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt
- Informationen über Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die dort angebotenen Methoden.
- Informationen über Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
- Ausstellen der Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch:
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich nur möglich, wenn zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung und einem Abbruch mindestens 3 Tage liegen (§ 219 StGB).
- Nach dieser Beratung kann ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation) von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden.