Sexualität ... und (sogenannte) Behinderung

HINWEIS: Ab sofort bieten wir für interessierte Menschen in unserem Einzgusgebiet eine Förderung für die Kosten einer Sexualbegleitung an - beachten Sie bitte das Folgende:

Ab Juni 2026 steht erstmals ein Fördertopf in Höhe von 8.000 € für Sexualbegleitung zur Verfügung, den wir vergeben können. Die Förderung wird ermöglicht durch den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, das Geld wird freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch die GlücksSpirale.
Wir, die pro familia Ludwigshafen e.V. verwalten das Geld, sorgen für eine zweckentsprechende Verwendung und bieten gezielte Beratung zum Thema Sexualbegleitung und über die Fördermöglichkeit an.

Sexuelle Selbstbestimmung ist als grundlegendes Persönlichkeitsrecht anerkannt. Dennoch ist sie für manche Menschen, insbesondere aufgrund von Behinderungen oder anderen Barrieren, nur schwer oder gar nicht zugänglich. Hier kann Sexualbegleitung eine wichtige Unterstützung darstellen, ist jedoch häufig mit hohen Kosten verbunden.

Sexualbegleitung ist eine professionelle Form der Unterstützung, die Menschen dabei hilft, ihre Sexualität selbstbestimmt zu erleben. Sie umfasst einfühlsame, respektvolle und individuell abgestimmte Begleitung, die sich an den Bedürfnissen der begleiteten Person orientiert. Dabei kann es sowohl um das Erleben von Intimität als auch um Gespräche und Sexuelle Bildung gehen. Sexualbegleiter*innen arbeiten auf Grundlage von Freiwilligkeit, Achtsamkeit und klaren Absprachen. Ziel ist es, Selbstbestimmung, Würde und Lebensqualität zu stärken. Die Angebote sind vielfältig und berücksichtigen unterschiedliche körperliche, emotionale und soziale Voraussetzungen. Wichtig ist zudem ein professioneller und reflektierter Umgang mit Grenzen – sowohl auf Seiten der begleiteten Person als auch der Begleitenden.

Förderberechtigt sind:

  • Menschen ab 18 Jahren, denen aufgrund unterschiedlicher Barrieren der Zugang zu Sexualität erschwert ist
  • Personen mit Wohnsitz in Ludwigshafen, dem Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Bad Dürkheim (Stadt oder Kreis), Frankenthal oder Worms
  • Die Förderung wird insbesondere nach finanzieller Bedürftigkeit priorisiert. Entscheidend ist, wie viel Geld nach Abzug aller Fixkosten tatsächlich zur Verfügung steht. Auch Situationen, in denen finanzielle Mittel zwar vorhanden sind, jedoch z. B. durch Angehörige unrechtmäßig eingeschränkt werden, können berücksichtigt werden
  • Es können ausschließlich Sexualbegleiter*innen bezahlt werden, die eine Rechnung ausstellen

Förderhöhe:

  • Maximal 400 € pro Person
  • Der verbleibende Betrag ist eigenständig zu finanzieren (in der Regel 100–200 €)

Hier finden Sie das → Antragsformular für die Leistung sowie eine → Liste mit Sexualbegleiter*innen und diesen Text in → einfacher Sprache. Wenden Sie sich mit Fragen gerne an uns:

sexpaed.lu@profamilia.de

Bitte beachten Sie, dass der Einsendeschluss für die Antragsformulare der 9. Juni 2026 ist.

 

Unsere Beratungsstellen beschäftigen sich kontinuierlich und auf verschiedenen Ebenen mit dem Thema „Sexualität und (sogenannte) Behinderung". Da pro familia einen Interessenverband repräsentiert, der sich für selbstbestimmte Sexualität, sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sowie Geschlechtergerechtigkeit einsetzt, unterstützen und fördern wir als Konsequenz daraus mit unseren Angeboten das Recht eines jeden Menschen auf:

  • Sexualaufklärung
  • Intimität
  • Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • Partnerschaft und Sexualität
  • Familie und Elternschaft

Die sexuellen und reproduktiven Rechte der Menschen, denen wir in unserer Gesellschaft den Begriff "Behinderung" attestiert haben, sind in unserem Land über die letzten Generationen hinweg durchgängig geringgeschätzt, oft direkt unterdrückt und stark stigmatisiert worden. 

"Behinderte werden jeden Tag gecancelt."
- Kristina Vogel

Dieser Entrechtung und Entmenschlichung treten wir mit absolut klarer Haltung entgegen.
Dafür bieten unsere Beratungsstellen Beratung und Hilfe für Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach.