Erwachsene Sexualtäter*innen

In der Fachambluanz Gewalt in Lübeck werden Therapien für Straftäter*innen durchgeführt, die mit einem Sexualdelikt strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Die begangenen Delikte umfassen dabei alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie beispielsweise Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, Exhibitionismus oder sexueller Kindesmissbrauch.

Die Bandbreite der Sexualtäter*innen, die in der Fachambulanz Gewalt in Lübeck aufgenommen werden können, ist groß. Sie reicht von bislang unbehandelten Ersttäter*innen bis hin zu langjährig inhaftierten Nachsorgefällen aus den Justizvollzugsanstalten, die unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehen.  

Die Therapie von Sexualstraftäter*innen in der Fachambulanz Gewalt in Lübeck wird im Rahmen einer Projektförderung durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein finanziert. Dementsprechend erfolgt der Zugang zur Fachambulanz Gewalt in der Regel im Rahmen einer justiziellen Therapieweisung.

Voraussetzungen
Für eine wirksame Behandlung muss ein ausreichendes Maß an Therapiemotivation und Therapiefähigkeit bei den Klient*innen vorhanden sein. Ausschlusskriterien für die Behandlungsaufnahme sind deshalb:

  • eine bestehende Suchtproblematik, die es Klient*innen nicht ermöglicht, nüchtern und orientiert zu den Gesprächen zu erscheinen. In diesem Fall muss eine Behandlung der Suchterkrankung vorgeschaltet werden.
  • eine gravierende psychische Erkrankung, die im Vordergrund steht und entweder eine erfolgversprechende Auseinandersetzung mit den Taten verhindert oder aber Hauptgrund für die Begehung der Taten war.
  • eine dauerhaft fehlende Bereitschaft, zuverlässig zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen.
  • eine dauerhaft fehlende Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
  • unzureichende Deutschkenntnisse, die therapeutische Gespräche unmöglich machen.