Schwangere und werdende Eltern können, wenn Sie ALG II, Sozialhilfe oder Erwerbseinkommen bis zu einer bestimmten Höhe bekommen, bei der pro familia Beratungsstelle einen Antrag bei der Stiftung Mutter und Kind stellen. Melden Sie sich während unserer Sprechzeiten bei uns, wir können Ihnen dann sagen, ob Sie für einen Antrag in Frage kommen. Gegebenenfalls können Sie einen Termin mit uns vereinbaren.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte alle kopierten Einkommensnachweise (Lohnbestätigungen, Bescheide etc.) mit, die das Einkommen der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder belegen sowie Ihren Mutterpass.
Ein Antrag kann frühestens ab der 16. im Mutterpass eingetragenen Schwangerschaftswoche gestellt werden.
Wir füllen den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus und schreiben eine Befürwortung.
Sie bekommen dann in den nächsten Wochen Post von der Stiftung aus Hannover. Es wird Ihnen mitgeteilt, wie viel Geld Ihnen bewilligt wurde, oder ob noch Unterlagen fehlen. Sie müssen dann eine Erklärung unterschreiben, dass Sie sich verpflichten, nach der Geburt Ihres Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde an die Stiftung in Hannover zu senden und die Belege für die Verwendung des Geldes 1 Jahr lang aufheben. Sobald diese Erklärung bei der Stiftung eingegangen ist, wird der bewilligte Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Die Stiftungsgelder sind eine sogenannte "Kann-Leistung", das bedeutet, die Höhe der Leistung ist unterschiedlich.