Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Link zum Gebärdensprachvideo Schwangerenkonfliktberatung
Link zum Erklärfilm „Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch“ Video
Wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten? - Link zum Video
Wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch als Operation? - Link zum Video

Trockene Blumen
(Ungeplant) schwanger – und jetzt?
Vielleicht kommt die Schwangerschaft zu einem völlig ungelegenen Zeitpunkt. Wir begleiten Sie auf dem Weg Ihrer Entscheidung. Wenn Sie unsicher sind, was Sie tun sollen oder bereits erwägen, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, können sich bei pro familia Bensheim zu Ihren weiteren Möglichkeiten beraten lassen. Unsere Beratung ist ergebnisoffen und absolut vertraulich, das heißt, niemand erfährt von uns, dass Sie da waren. pro familia Bensheim ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle und stellt Ihnen bei Bedarf die Beratungsbescheinigung aus. Dies ist ein Nachweis, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beratung stattgefunden hat.
Zum Selbstverständnis von pro familia Bensheim:
Ein wertschätzender und respektvoller Umgang mit Ihnen als Person, Ihren Beweggründen und Ihrem Selbstbestimmungsrecht ist für uns selbstverständlich. Alle pro familia Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht und beraten kostenlos, auf Wunsch auch anonym. Gerne informieren wir Sie über die vertrauliche Geburt, hier ein Link dazu: vertrauliche Geburt. Unser Ziel ist es, Ihnen wichtige Informationen zu geben und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Unser Beratungsangebot ist auch telefonisch oder per Video möglich.
Um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können, benötigen Sie:
- Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung und die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle darüber.
- Der Abbruch darf frühestens am 4. Tag nach Abschluss der Beratung vorgenommen werden.
- Sie haben Zeit, den Abbruch durch zu führen bis zur 12. Woche nach der Empfängnis.
Für eine Terminvereinbarung online oder in Präsenz wählen Sie unsere Telefonnummer 06251-82675-30. Die Mitarbeiter*in am Telefon sucht gerne mit Ihnen nach einem passenden Termin.
Info zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA)
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dies in die elektronische Patientenakte eingetragen wird. Wenn die Daten in der ePA gespeichert sind, kann über das Einlesen der Karte über Jahre hinweg einsehbar sein, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch hatten. Daten aus der ePA werden nicht nach 10 Jahren gelöscht.
Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie entscheiden können, ob die Daten in der ePA gespeichert werden oder nicht. Sie können unmittelbar vor Ort widersprechen, dass diese Daten in die ePA eingestellt werden. Die Praxis muss diese Information dokumentieren, aber nur in der praxisinternen Akte.