Frauen oder Paaren, die ein geringes Einkommen haben, hilft die Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Über uns kann der Antrag auf einmalige Beihilfen für:

- Umstandskleidung,

- Babyerstausstattung,

- Babymöbel

gestellt werden.

Um einen Antrag stellen zu können, muss der Wohnort in Niedersachsen sein und die Schwangerschaft nachgewiesen werden. Zudem darf das Brutto-Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • Alleinerziehende: 2533,50 € (Brutto)
  • Paare: 3661 € (Brutto)

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind um folgende Beträge:

  • 0 – 5 Jahren um 892,50 €
  • 6 – 13 Jahren um 975 €
  • 14 –17 Jahren um 1177,50 €
  • Ab 18 Jahren um 1127,50 €

Für weitere Informationen und ein individuelles Beratungsgespräch können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

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