Zuschuss zu Verhütungsmitteln
Der Landkreis Heidekreis hat einen festen Betrag in einem Fonds zur Verfügung gestellt,
um einen Zuschuss zu Verhütungsmitteln gewähren zu können.
- WER ? Einen Zuschuss können SGB II und SGB XII sowie Empfänger von Leistungen
nach dem Asylbewerber - Leistungsgesetz erhalten.
- WAS ? Der Zuschuss kann nur für ärztlich verordnete Verhütungsmittel gewährt
werden. ( sowie für Sterilisation Frau/Mann)
- WO ? Anträge können bei pro familia (Nordkreis) oder dem Diakonischen Werk
Walsrode (Südkreis) gestellt werden.
Ein Nachweis über den Leistungsbezug, sowie die Vorlage des bezahlten Rezeptes oder
Rechnung aus dem laufenden Jahr sind erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin !
pro familia: 05191 - 1 77 83
Diakonisches Werk Walsrode: 05161 - 98 97 70
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises, es besteht kein Anspruch
darauf und kann nur im Rahmen des vorhandenen Geldes gezahlt werden.