Der Landkreis Heidekreis hat einen festen Betrag in einem Fonds zur Verfügung gestellt,
um einen Zuschuss zu Verhütungsmitteln gewähren zu können.
dem Asylbewerber - Leistungsgesetz erhalten.
( sowie für Sterilisation Frau/Mann)
(Südkreis) gestellt werden.
Ein Nachweis über den Leistungsbezug, sowie die Vorlage des bezahlten Rezeptes oder Rechnung des Arztes
aus dem laufenden Jahr sind erforderlich.
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Bitte vereinbaren Sie einen Termin !
pro familia: 05191 - 1 77 83
Diakonisches Werk Walsrode: 05161 - 98 97 70
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises, es besteht kein Anspruch darauf und kann
nur im Rahmen des vorhandenen Geldes gezahlt werden.