Zuschuss zu Verhütungsmitteln
Der Landkreis Heidekreis hat einen festen Betrag in einem Fonds zur Verfügung gestellt,
um einen Zuschuss zu Verhütungsmitteln gewähren zu können.
- WER ? Einen Zuschuss können SGB II und SGB XII sowie Empfänger von Leistungen nach
dem Asylbewerber - Leistungsgesetz erhalten.
- WAS ? Der Zuschuss kann nur für ärztlich verordnete Verhütungsmittel gewährt werden.
( sowie für Sterilisation Frau/Mann)
- WO ? Anträge können bei pro familia (Nordkreis) oder dem Diakonischen Werk Walsrode
(Südkreis) gestellt werden.
Ein Nachweis über den Leistungsbezug, sowie die Vorlage des bezahlten Rezeptes oder Rechnung des Arztes
aus dem laufenden Jahr sind erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin !
pro familia: 05191 - 1 77 83
Diakonisches Werk Walsrode: 05161 - 98 97 70
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises, es besteht kein Anspruch darauf und kann
nur im Rahmen des vorhandenen Geldes gezahlt werden.