Zuschuss zu Verhütungsmitteln
Der Landkreis Heidekreis hat einen festen Geldbetrag in einem Fonds zur Verfügung gestellt, um einen Zuschuss zu Verhütungsmitteln gewähren zu können.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Zuschuss erhalten?
Finanziell durch den Verhütungsmittelfonds unterstützt werden können Empfänger*innen von Leistungen des Bürgergeldes (SGBll), SGBXll, des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), Wohngeld-, BaföG-, oder BAB Leistungen.
Bei welchen Verhütungsmitteln kann ich eine finanzielle Unterstützung beantragen?
Der Zuschuss kann für alle Verhütungsmittel bewilligt werden.
Bezuschusst werden auch Sterilisationen bei Frauen und Männern (Vasektomie)
Wo kann ich einen Antrag für den Zuschuss stellen?
Menschen mit Wohnsitz im Nordheidekreis (Soltau, Schneverdingen, Neuenkirchen, Bispingen, Munster, Wietzendorf) können einen Antrag in der pro familia Beratungsstelle Soltau, Mühlenstrasse 1, 29614 Soltau stellen.
Menschen mit Wohnsitz im Südheidekreis können einen Antrag beim Diakonischen Werk Walsrode stellen.
Zur Antragstellung ist erforderlich:
- Ein Nachweis über den Leistungsbezug
- Ein bezahltes Rezept oder eine Rechnung für das Verhütungsmittel aus dem laufenden Jahr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
pro familia: 05191 - 1 77 83
Diakonisches Werk Walsrode: 05161 - 98 97 70
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung des Landkreis Heidekreis, es besteht kein Anspruch darauf und kann nur im Rahmen des vorhandenen Geldes gezahlt werden.