Wenn Sie ungeplant schwanger wurden, unterstützen wir Sie dabei, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Wir respektieren dabei Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht.

Inhalte der Konfliktberatung:

  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebenssituation
  • Informationen über rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt
  • Informationen über Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die dort angebotenen Methoden.
  • Informationen über Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Ausstellen der Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
  • Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Auf dem YouTube Kanal des pro familia Bundesverbands finden Sie ein dreiminütiges Erklärvideo zur Beratung vor dem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Sie finden dort einen Überblick über den Ablauf und Inhalte der Beratung.  Sie kommen über diesen Link zum Video.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich nur möglich, wenn zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung und einem Abbruch mindestens 3 Tage liegen (§ 219 StGB).
  • Nach dieser Beratung kann ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation) von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden.