Sie sind (ungewollt) schwanger und ziehen einen Abbruch der Schwangerschaft in Erwägung? Womöglich befinden sie sich in einem Entscheidungskonflikt oder sie sind in ihrer Entscheidung schon gefestigt?
Als staatliche anerkannte Schwangerenberatungsstelle bieten wir die Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß dem § 219 StGB an. Wir informieren und beraten sie stets respektvoll und ergebnisoffen, individuell angepasst an ihre persönlichen Belange. Falls von ihnen erwünscht, können auch gerne eine oder mehrere Bezugspersonen am Gespräch teilnehmen.
Am Ende des Beratungsgesprächs erhalten sie von uns die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB.
Zudem bieten wir auch Beratung nach dem Schwangerschaftsabbruch an.