Die Stadt Flensburg startete am 1. April 2009 als erste Kommune in Schleswig-Holstein ein Projekt zur Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel für ihre Einwohner*innen, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen. 2020 zog der Kreis Schleswig-Flensburg nach.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Flensburg oder im Kreis Schleswig-Flensburg und
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt (davor bezahlt die Krankenkasse die Kosten) und
  • Sie erhalten Bürgergeld, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Sie haben ein Einkommen, das unter einer bestimmten Grenze liegt.

Beratung und Antragstellung

Das Team der pro familia-Beratungsstelle Flensburg. Sie können sich über alle Einzelheiten informieren, sich beraten lassen und einen Antrag stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin: Tel. 04 61 - 90 92 640.

Kein Rechtsanspruch

Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist leider nicht mehr gesetzlich verankert. Es besteht daher kein Rechtsanspruch. Dieser muss weiterhin auf politischer Ebene verfolgt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Projekt um ein freiwilliges Angebot der Kommune und des Kreises handelt. Jährlich steht nur eine begrenzte Summe zur Verfügung. Ist das Geld aufgebraucht, können leider keine Anträge mehr bewilligt werden, auch wenn die Voraussetzungen zutreffen.

Flyer

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütung und zur Antragsstellung finden Sie im Flyer: Flyer-Kostenübernahme von Verhütung-Flensburg

Grundsätzliche Informationen zum Thema Kostenübernahme finden Sie auf der Seite Aktuelles