Auch 2024 bieten etliche Kommunen und Kreise eine Hilfe zur Familienplanung für Menschen mit wenig Geld an. Aktuelle Infos erhalten Sie in den unten genannten pro familia-Beratungsstellen. Dort können Sie auch einen Antrag stellen.

Als erste Kommune in Schleswig-Holstein hat die Stadt Flensburg ein Projekt zur Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel für ihre Einwohner*innen ab 22 Jahren eingerichtet, die staatliche Leistungen erhalten oder ein geringes Einkommen (unterhalb einer festgesetzten Grenze) haben. Für die Umsetzung ist die pro familia-Beratungsstelle Flensburg zuständig. Sie prüft anhand aktueller Bescheide, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, nimmt den Kostenvoranschlag oder das Rezept der Arztpraxis entgegen und stellt im positiven Fall eine Bescheinigung aus. Die Betroffenen legen diese bei der Apotheke oder der Arztpraxis vor und müssen dann das Verhütungsmittel nicht bezahlen.

Wie groß der Bedarf ist, bestätigt die hohe Zahl der Anträge. Fast alle Antragsteller*innen beziehen Bürgergeld und hätten sich vor allem die kostenintensive Verhütung mit Hormonspirale, Implanon oder eine Sterilisation nicht leisten können.

Diese Problematik taucht zunehmend in der Beratung auf. Häufig verweisen ungewollt Schwangere auf die für sie unerschwinglichen Kosten sicherer Verhütungsmittel. Da bislang alle Initiativen auf bundespolitischer Ebene gescheitert sind, haben Kommunen und Kreise vorerst Projekte zur Kostenübernahme geschaffen.

Projekte in Schleswig-Holstein

Mittlerweile gibt es Projekte in Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck, Norderstedt, Geesthacht bzw. im Kreis Herzogtum Lauenburg, im Kreis Segeberg, Nordfriesland, Stormarn, Dithmarschen und im Kreis Steinburg.

Weitere Informationen und Antragstellung in den pro familia-Beratungsstellen vor Ort:

Flyer: Auf der Seite Kostenübernahme von Verhütung im Menü der jeweiligen Beratungsstelle finden Sie weitere Infos und den entsprechenden Flyer.

pro familia fordert neue Hilfe zur Familienplanung

Zunehmend verweisen ungewollt Schwangere auf die für sie unerschwinglichen Kosten sicherer Verhütungsmittel. Verhütung darf aber nicht am Geld scheitern. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von seinem sozialen Status, die Verhütungsmethode zu wählen, die zu ihm passt, größtmögliche Sicherheit bietet und für ihn gesundheitlich verträglich ist.

Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 haben Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, keine Möglichkeit mehr, eine Hilfe zur Familienplanung zu beantragen. Und die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nur für Jugendliche bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.

Auf diesen Missstand hat pro familia immer wieder hingewiesen. Der Verband fordert eine bundesweit einheitliche, gesetzlich verankerte Hilfe zur Familienplanung.

Projekte zur Kostenübernahme in Schleswig-Holstein

Mittlerweile gibt es Projekte in Flensburg, im Kreis Segeberg, in Neumünster, in Kiel, in Lübeck, in Geesthacht, im Kreis Herzogtum Lauenburg, im Kreis Nordfriesland, Kreis Stormarn, Dithmarschen und Steinburg. Weitere Informationen zu den Angeboten in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite Kostenübernahme von Verhütung

Modellprojekt biko in Lübeck beendet - Hansestadt bewilligt Fortsetzung des Angebots

Die Hansestadt war einer von sieben Standorten, die an dem bundesweiten Modellprojekt "biko – Beratung, Information und Kostenübernahme von Verhütung" des pro familia Bundesverbandes e.V. teilnahmen.

Das Projekt biko, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), soll u.a. zuverlässige Daten für den tatsächlichen Bedarf an einer Kostenübernahme liefern. Diese Erhebung könnte die Grundlage für eine bundesweite Regelung bilden. Neben Lübeck wurden für das Projekt die Standorte Halle (Saale), Recklinghausen, Ludwigsfelde, Saarbrücken, Wilhelmshaven und Erfurt (Altern) ausgewählt. Umfassende Infos zum Modellprojekt "biko": www.biko-verhuetung.de/

Um die Kinderschutzangebote von pro familia in Flensburg voranzubringen, wurde am 21.06.2023 im Childhood-Haus Flensburg der „Förderverein pro familia Kinderschutz Flensburg e.V.“ gegründet.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Dabei sollen die pro familia-Angebote Childhood-Haus, LÖWENHERZ und WAGEMUT und weitere Kinderschutzprojekte des Trägers in finanzieller und ideeller Hinsicht unterstützt werden. Der Förderverein stärkt die Arbeit der Einrichtungen im Rahmen des Kinderschutzes, die präventiven Angebote und die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen sowie weitere Aktivitäten im Rahmen des Kinderschutzes.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Sammlungen. Dabei ist entscheidend, dass der Förderverein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt.

In den Vorstand gewählt wurden als Vorsitzende Dr. Lena Hammann, als Stellvertreterin Mirja Beck und als Beisitzerin Jasmin Fendt. „Ich freue mich besonders über die Gründung dieses Vereins und setze mich sehr gerne dafür ein, die Angebote zum Kinderschutz voranzubringen“, sagte die Vorsitzende Dr. Lena Hammann. „Gerade in diesen Zeiten ist der Kinderschutz notwendiger denn je und die Ressourcen reichen oft nicht aus. Wir hoffen, dass wir mit dem Förderverein weitere interessierte und engagierte Menschen ansprechen können, die uns bei dieser Aufgabe unterstützen wollen. Wir freuen uns auf Mitstreiter*innen!“

Wenn auch Sie sich für den Kinderschutz in Flensburg engagieren möchten, als Mitglied, mit einer Spende oder einer Aktion, rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!

Kontakt und weitere Informationen:
pro familia Schleswig-Holstein, Tel. 0461 – 90 92 620
Marienstr. 29-31, 24937 Flensburg
lv.schleswig-holstein@profamilia.de     -      www.profamilia.de/sh

 

Für Schwangere und Eltern mit kleinen Kindern hat pro familia in Zusammenarbeit mit den Betroffenen und mit anderen Institutionen vor Ort Wegweiser erstellt.

In einem handlichen Format informiert der Leitfaden kompakt und übersichtlich, z.B. mit einer Checkliste, was vor und nach der Geburt zu tun ist, über Anlauf- und Beratungsstellen vor Ort und über Einrichtungen, die für das Leben mit einem Kind wichtig sind. Mit deutlicher Kennzeichnung auf dem integrierten Stadtplan sind die Adressen schnell zu finden.

Dank finanzieller Unterstützung der "Kroschke Kinderstiftung", der pro familia-Pfandbonspendenaktion „Pfandtastisch helfen!“ in Edekamärkten und/oder weiterer Institutionen vor Ort sind die Wegweiser kostenlos. Sie liegen in entsprechenden Beratungsstellen, Frauen- und Kinderarztpraxen, bei Hebammen, in der Bücherei und im Rathaus aus. Sie sind auch auf der Website der entsprechenden pro familia-Beratungsstelle als PDF verfügbar.

Infopläne für Schwangere und Familien in:

pro familia, der Fachverband für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, ist ein gemeinnütziger, konfessionell und parteipolitisch unabhängiger Verein. Er hat sich der Umsetzung der Menschenrechte verpflichtet. pro familia tritt für die Interessen von Ratsuchenden in jeder Lebensform ein, für die Belange von Familien und für soziale Gerechtigkeit.

pro familia Schleswig-Holstein besitzt ein breites Angebotsspektrum für Menschen mit und ohne Behinderung, jeden Alters und Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung und Identität, ungeachtet der Herkunft und Religion.

Der Landesverband ist Träger von 21 Einrichtungen: 13 Beratungsstellen und acht spezialisierten Einrichtungen gegen sexualisierte und/oder häusliche Gewalt. Die pro familia-Beratungsstellen übernehmen gesetzliche Aufgaben, die sich aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ergeben.

Erstmals hat der Landesverband seine Grundsätze der Beratung und des gesellschaftspolitischen Engagements sowie sein umfangreiches Beratungsangebot in einem Positionspapier veröffentlicht.

Die Position Beratung ist in allen pro familia-Beratungsstellen und in der Landesgeschäftsstelle erhältlich. Hier als PDF: Position Beratung

Ein Jahr Cildhood-Haus Flensburg

Mit 50 Gästen aus Justiz, Polizei, Jugendämtern, Medizin und Politik wurde am 5. Mai das einjährige Jubiläum des ersten Childhood-Hauses Schleswig-Holsteins in Flensburg gefeiert. Die Justiz- und Innenministerinnen und der Staatssekretär des Sozialministeriums sowie der Oberbürgermeister Flensburgs Dr. Fabian Geyer hoben die Bedeutung der Einrichtung hervor und würdigten die Arbeit der Fachleute.

Das Childhood-Haus Flensburg richtet sich an Kinder und Jugendliche, denen sexualisierte und körperliche Gewalt widerfahren ist und die sich aufgrund dessen in einem Strafverfahren befinden. Es wird von Justizministerium, Innenministerium und Sozialministerium des Landes unterstützt. Träger ist pro familia Schleswig-Holstein. Das Childhood-Haus ist eine spezialisierte Einrichtung des Landesverbandes gegen sexuelle und häusliche Gewalt.

Als Standort wurde Flensburg ausgewählt, weil hier eine jahrzehntelange gute Zusammenarbeit der beteiligten Professionen besteht. Die richterliche Videovernehmung hat sich dort sehr gut etabliert und bildet einen wichtigen Baustein bei der kindgerechten Umsetzung von Verfahren. pro familia bringt umfassende Erfahrungen aus den Fachberatungsstellen Wagemut und Löwenherz als auch aus der Psychosozialen Prozessbegleitung ein.

„Wir schauen auf ein bewegtes Jahr zurück, in dem wir viele Herausforderungen gemeistert haben. Dabei ging es v.a. darum, das besondere Profil des Childhood-Hauses vorzustellen und anhand der praktischen Erfahrungen nachzuschärfen“, sagte Dagmar Steffensen, stv. Geschäftsführerin von pro familia Schleswig-Holstein. „Unser Angebot wird gut in Anspruch genommen, und die Zusammenarbeit der beteiligten Professionen wurde sehr gestärkt. Damit können von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche im Strafverfahren besser unterstützt werden.“

Dazu erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in ihrem Grußwort: „Die umfassende und angemessene Betreuung der Kinder und Jugendlichen hat eine zentrale Bedeutung. Gerade durch das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen aller Beteiligten erhalten die Betroffenen die bestmögliche Unterstützung. Ich freue mich sehr, dass ich nach der Eröffnung im vergangenen Jahr jetzt sehen kann, wie die Strukturen aufgebaut worden sind und welch wichtige Arbeit hier geleistet wird.“

„Es ist bemerkenswert, dass wir mit dem Childhood-Haus jetzt auch in Schleswig-Holstein ein in anderen Bundesländern erprobtes und wirksames Instrument zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Strafverfahren eingeführt haben. Nun können unter anderem die Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen durch die Richterinnen und Richter sowie die Polizei seit einem Jahr in diesem geschützten Raum durchgeführt werden“, ergänzte Justizministerin Kerstin von der Decken.

Nach dem ausführlichen Rück- und Ausblick durch Dagmar Steffensen folgte der Fachvortrag von Prof. Dr. med. Dragana Seifert, Oberärztin und Fachärztin für Rechtsmedizin am UKE Hamburg und tätig im Childhood-Haus Hamburg. Sie berichtete über die Herausforderungen der Kinderschutzmedizin und die Erfahrungen aus Hamburg. Dabei betonte sie, wie entscheidend die Zusammenarbeit mit den beteiligten Professionen sei.

„Insbesondere die Kinderschutzmedizin ist eine wichtige Säule des Kinderschutzes, sie steckt aber bundesweit, vor allem im Norden Schleswig-Holsteins, noch in den Kinderschuhen“, so Steffensen. „Ihr Aufbau stellt eine große Herausforderung dar und benötigt dringend größere Ressourcen.“

Das Childhood-Haus will die Idee des skandinavischen „Barnahus“ (wörtlich: „Kinderhaus“) umsetzen. Es bietet Kindern und Jugendlichen, die von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, eine kinderfreundliche, sichere Umgebung und vereinigt alle wichtigen Leistungen im Rahmen eines Verfahrens unter einem Dach. Das wesentliche Ziel besteht darin, eine gut strukturierte und koordinierende ambulante Anlaufstelle zu etablieren, die alle notwendigen interdisziplinären Professionen vereint.

„Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben, benötigen besonders qualifizierte und professionelle Unterstützung. Nur so kann das, was ihnen widerfahren ist, aufgeklärt und aufgearbeitet werden“, sagte Sozialstaatssekretär Johannes Albig. „Deshalb ist es von enormer Bedeutung, dass im Childhood-Haus neben medizinischer und juristischer Betreuung auch eine pädagogische und psychologische Unterstützung sichergestellt ist. Denn Kinderschutz ist vor allem auch Beziehungsarbeit und verlässliche Begleitung.“

Zu den mitwirkenden Professionen gehören Justiz, Polizei, Medizin, psychosoziale und sozialpädagogische Beratung, Jugendamt und Psychosoziale Prozessbegleitung. „Das Ziel ist es, eine Retraumatisierung des Kindes zu verhindern und seine Bewältigungskompetenzen zu stärken. Das Wohlbefinden des betroffenen Kindes steht im Fokus, und dadurch wird gleichzeitig eine kindgerechte und der Wahrheitsfindung dienende Verfahrensführung gestärkt“, berichtete die Casemanagerin Sandra Blad.

Im Childhood-Haus sind vor Ort eine koordinierende Fachkraft, eine Beraterin und eine Kinderärztin tätig. Zudem ist das Childhood-Haus als regionale Untersuchungsstelle der Rechtsmedizin für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Alle weiteren mitwirkenden Professionen kommen hinzu.

Childhood-Haus Flensburg, Marienhölzungsweg 41, 24939 Flensburg
Tel. 0461 - 14 66 24 69, childhood-haus.flensburg@profamilia.de

Casemanagerin Sandra Blad , mobil 01 76 - 480 700 39, sandra.blad@profamilia.de

„Eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs ist nach mehr als 150 Jahren längst überfällig.“ pro familia Schleswig-Holstein fordert seit langem die Abschaffung der Paragrafen 218/219 StGB. Die Kriminalisierung der Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, und der Ärzt*innen, die diesen durchführen, müsse endlich aufhören. Der Streichung des §219a, dem sogenannten Werbeverbot, müssten tiefgreifende Änderungen folgen.

„Frauen haben ein Recht auf selbstbestimmte Familienplanung. Dieses Menschenrecht muss uneingeschränkt umgesetzt werden und die Basis einer grundlegenden Reform sein“, betont Dagmar Steffensen, stv. Geschäftsführerin des Landesverbandes. „Der Schwangerschaftsabbruch muss eine Gesundheitsleistung werden, geregelt z.B. in Sozialgesetzbüchern oder in den Rechtsordnungen des Gesundheitsbereichs. Er muss Bestandteil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung sowie der medizinischen Aus- und Fortbildung sein.“

Außerdem sollte ein Schwangerschaftsabbruch möglichst früh und möglichst schonend durchgeführt werden. „Die Kosten dafür sind wie bei anderen standardisierten medizinischen Leistungen von den Krankenkassen zu übernehmen. Insbesondere Kliniken, die öffentliche Gelder erhalten, müssen Schwangerschaftsabbrüche durchführen und sich damit ihrer Verantwortung stellen, den Versorgungsauftrag der Länder sicherzustellen“, so Steffensen. „Die Durchführung darf nicht im persönlichen Ermessen der einzelnen Ärzt*innen liegen, so dass auch §12 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz) gestrichen werden muss.“

pro familia fordert die Abschaffung der aktuell vorgeschriebenen Pflichtberatung im Schwangerschaftskonflikt. „Beratungen können ihre unterstützende Wirkung vollständig entfalten, wenn sie auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden. Statt der Pflicht zur Beratung soll das Recht auf umfassende Beratung gestärkt werden. Dafür ist ein flächendeckendes, niedrigschwelliges, wertneutrales und interkulturelles Beratungsangebot unbedingt notwendig, auch um Wartezeiten zu vermeiden, die Zugangshürden darstellen und medizinische Abläufe unnötig verzögern. Das Grundrecht der Frau auf selbstbestimmte Familienplanung muss gewährleistet werden.“

Zudem fordert der Verband klarere und härtere Sanktionen gegen Abtreibungsgegner und Bordsteinbelästigungen vor den pro familia-Beratungsstellen.

Die Pressemitteilung des Landesverbandes als PDF: Internationaler Frauentag 2023

Weitere Informationen:
pro familia Schleswig-Holstein, Marienstr. 29-31, 24937 Flensburg, Tel. 0461 - 90 92 620
lv.schleswig-holstein@profamilia.de

 

Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen muss verbessert werden

Frauen haben ein Recht auf selbstbestimmte Familienplanung. Dieses Menschenrecht darf nicht beschnitten werden. Daher muss die Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen dringend verbessert werden, fordert pro familia Schleswig-Holstein.

„Die Situation für Frauen, die sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entschieden haben, verschlechtert sich jedoch weiter - und das, obwohl schon seit einiger Zeit mehrere Verbände auf akuten Handlungsbedarf hinweisen“, kritisiert Dagmar Steffensen, stv. Geschäftsführerin des Landesverbandes.

„Wenn die Politik nicht bald handelt, droht ein Engpass. Denn nur noch wenige Krankenhäuser führen Schwangerschaftsabbrüche durch, auch öffentlich geförderte Kliniken ziehen sich von dieser Aufgabe zurück. Hinzu kommt ein Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche in gynäkologischen Praxen. Wir erwarten, dass das Land seinem Versorgungsauftrag nachkommt und auch die Kliniken verstärkt in die Pflicht nimmt.“

Die Verpflichtung der Bundesländer ist im §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) eindeutig festgeschrieben: (2)„Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher.“ In diesen Einrichtungen muss auch die notwendige Nachbehandlung gewährleistet sein, vgl. §13 (1)  SchKG.

„Doch die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren verlief völlig konträr. Das Angebot in Schleswig-Holstein wurde massiv, um 50 Prozent, abgeschmolzen. Vielerorts gibt es überhaupt keine Möglichkeit mehr für einen Abbruch“, berichtet Steffensen. „Frauen, die sich ohnehin in einer sehr belastenden Lage befinden, müssen immer häufiger weite Wege auf sich nehmen.“

„Als Träger sehen wir mit Sorge, dass Möglichkeiten des Abbruchs weiter zunehmend eingeschränkt werden“, betont Landesgeschäftsführer Thorsten Prümm. „So hat beispielsweise in Flensburg die Zusammenlegung der Krankenhäuser zu einer ökumenischen Klinik zur Folge, dass dort keine Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mehr angeboten werden soll. Dies bedeutet eine starke Verschlechterung für ungewollt schwangere Frauen im Norden Schleswig-Holsteins.“

„Die Betroffenen werden völlig außer Acht gelassen. Sie stehen aber  unter großem Zeitdruck, da ein Abbruch nur bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche straffrei ist“, sagt Steffensen. „Wir brauchen daher parallel auf Bundesebene eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die Frauen und Ärzt*innen nicht länger kriminalisiert und stigmatisiert.“

pro familia fordert eine gesetzliche Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs, die dem Menschenrecht auf selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung entspricht.

Dazu hat der Landesverband am Weltfrauentag eine Pressemitteilung herausgegeben - hier als PDF: Pressemitteilung am Weltfrauentag 2022

Weitere Informationen:

pro familia Schleswig-Holstein, Marienstr. 29-31, 24937 Flensburg, Tel. 0461 - 90 92 620

lv.schleswig-holstein@profamilia.de 

Weg mit §218! - 150 Jahre Kriminalisierung sind genug

Schwangerschaftsabbruch: pro familia fordert Neuregelung mit Blick auf Frauenrechte

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind nach §219 StGB verpflichtet, eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufzusuchen. „Nach der sogenannten Beratungsregelung bleiben Schwangerschaftsabbrüche straffrei. Das ändert aber nichts daran, dass ihnen der Ruf der Illegalität anhaftet“, kritisiert pro familia Schleswig-Holstein. "Es wird Zeit, über eine alternative Regelung nachzudenken, die ungewollt schwangere Frauen nicht kriminalisiert.“

Seit 150 Jahren ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt, verankert am 15. Mai 1871 im Reichsstrafgesetzbuch. pro familia startet gemeinsam mit anderen Verbänden die Kampagne „Weg mit §218! - Recht statt Verurteilung“.

Ende August 2021 fand in Berlin und online der Fachkongress „150 Jahre §218 StGB“ statt. Die Abschlusserklärung als PDF: Abschlusserklärung-Kongress

Bundesweite Online-Veranstaltungen und Termine unter www.wegmit218.de/termine/

2020 nahmen deutlich mehr Frauen eine Schwangerschaftskonfliktberatung bei pro familia in Anspruch. Die Zahl der Abbrüche ist dagegen nur leicht, um 35 auf 3.073, angestiegen. „Unsere Teams in den landesweit 13 Beratungsstellen haben 3.081 Beratungen durchgeführt, fast neun  Prozent mehr als im Vorjahr. Damit führt pro familia im Vergleich mit anderen Trägern den Großteil dieser Beratungen durch“, berichtet Landesgeschäftsführer Thorsten Prümm. Auch während der Pandemie konnte das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung kontinuierlich aufrechterhalten werden.

„Die Zunahme der Beratungen bei pro familia liegt aber sicher auch daran, dass wir uns öffentlich klar und deutlich für eine ersatzlose Streichung des §219a StGB, für eine angemessene Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen und für das Recht der Frau auf Selbstbestimmung ausgesprochen und eingesetzt haben“, sagt Dagmar Steffensen, stv. Geschäftsführerin des Landesverbandes. „Zudem begleiteten wir in Flensburg die Zusammenlegung der Krankenhäuser zu einer ökumenischen Klinik kritisch, da dies eine starke Verschlechterung für ungewollt schwangere Frauen bedeutete.“

Selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Demgemäß hat jede Frau das Recht auf eine freie Entscheidung, ob sie eine Schwangerschaft austragen will oder nicht. „Zur Wahrnehmung dieses Rechts gehört, dass Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs bereitgestellt werden. Da ein Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt wird, ist das Thema von vornherein negativ besetzt, stigmatisierend und moralisch aufgeladen“, betont Steffensen. „Das hat gravierende Folgen auch für die Versorgung. Ärzt*innen dürfen auf ihren Webseiten nicht über die Art und Weise, wie sie die Eingriffe durchführen, informieren. Seit Jahren nimmt die Zahl der Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, stark ab. In den letzten 10 Jahren hat sich das Angebot im Land massiv verringert. In einigen Regionen ist die Versorgung nicht mehr sichergestellt.“

pro familia fordert die Streichung der §§218/219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelgung des Schwangerschaftsabbruchs. „Die bestehende Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und wird den aktuellen Bedürfnissen und Erfordernissen nicht gerecht. Es muss nun geprüft werden, wie wir dahin kommen können, dass unsere Gesellschaft das Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung zur Fortführung oder zum Abbruch einer Schwangerschaft anerkennt, ohne das Strafrecht zu bemühen. Gleichzeitig müssen alle Frauen jegliche Unterstützung erhalten, die sie brauchen, einschließlich des Angebots einer freiwilligen Beratung zu allen Fragen der Schwangerschaft.“

Zudem sind Politik und Wirtschaft gefordert, das Leben von Familien zu verbessern. „Denn nach wie vor nennen Frauen für ihre Entscheidung, die Schwangerschaft abzubrechen, am häufigsten körperliche/psychische Belastung und berufliche Gründe. Dies zeigt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer noch schwierig ist“, so Prümm. „Die Pandemie hat dies verstärkt deutlich gemacht. Es bleibt eine Herausforderung, Kinder zu bekommen und berufstätig zu sein. Zudem befürchten viele Frauen, alleinerziehende Mutter zu werden, und somit in Überlastung und Armut zu rutschen.“

Die Pressemitteilung zum Thema als PDF: 150 Jahre Kriminalisierung sind genug

pro familia Schleswig-Holstein, Marienstr. 29-31, 24937 Flensburg, Tel. 0461 - 90 92 620

lv.schleswig-holstein@profamilia.de