Kostenübernahme rezeptpflichtiger Verhütungsmittel
In der Beratung verweisen ungewollt Schwangere häufig auf die für sie unerschwinglichen Kosten sicherer Verhütungsmittel. Da bislang alle Initiativen auf bundespolitischer Ebene gescheitert sind, haben Kommunen und Kreise vorerst Projekte zur Kostenübernahme geschaffen. Wie groß der Bedarf ist, bestätigt die hohe Zahl der Anträge. Als erste Kommune in Schleswig-Holstein hat die Stadt Flensburg ein Projekt zur Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütung für ihre Einwohner*innen ab 22 Jahren eingerichtet. Weitere Städte und Kreise folgten.
Projekte zur Kostenübernahme in Schleswig-Holstein
Das Angebot der Kostenübernahme rezeptpflichtiger Verhütung richtet sich an Menschen, die staatliche Leistungen erhalten oder ein geringes Einkommen (unterhalb einer festgesetzten Grenze) haben. Für die Umsetzung ist pro familia zuständig. Sie prüft anhand aktueller Bescheide, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, nimmt den Kostenvoranschlag oder das Rezept der Arztpraxis entgegen und stellt im positiven Fall eine Bescheinigung aus. Die Betroffenen legen diese in der Apotheke oder Arztpraxis vor und müssen dann das Verhütungsmittel nicht bezahlen.
Seit 2024 stellen bedauerlicherweise immer mehr Kommunen und Kreise in Schleswig-Holstein ihre bisherigen finanziellen Mittel zur Kostenübernahme von Verhütung ein - so der Kreis Steinburg Anfang 2024, die Stadt Lübeck im Herbst 2025, der Kreis Segeberg im März 2026. An einigen Standorten konnten diese Einsparungen durch Alternativen aufgefangen werden.
Aktuell gibt es Angebote in Flensburg, in Bad Segeberg, in Neumünster, in Kiel (Abwicklung direkt im Amt für Gesundheit der Stadt Kiel - Kontakt siehe Seite: Kostenübernahme in Kiel, in Lübeck, im Kreis Herzogtum Lauenburg, im Kreis Nordfriesland und Stormarn.
Weitere Informationen und Antragstellung in den pro familia-Beratungsstellen vor Ort:
Auf der Seite Kostenübernahme von Verhütung im Menü der jeweiligen Beratungsstelle finden Sie auch den entsprechenden Flyer.