Datenschutzerklärung
Nutzung der Webseiten
Für die Nutzung der Webseiten von pro familia Schleswig-Holstein e.V. innerhalb des Internetauftritts www.profamilia.de gilt die Datenschutzerklärung des pro familia Bundesverbandes. Sie finden diese auf folgender Seite: https://www.profamilia.de/datenschutz
Ihre Rechte (gemäß des Kapitels III der DSGVO)
- Abschnitt 1 - Transparenz und Modalität, Art. 12 DSGVO: Sie haben ein Recht darüber informiert zu sein, wann unter welchen Bedingungen welche Informationen an andere Personen weitergegeben werden. Daher werden Sie im Folgenden darüber aufgeklärt.
- Abschnitt 2 - Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten, Art. 13 bis 15 DSGVO
- Abschnitt 3 - Berichtigung und Löschung, Art. 16 bis 20 DSGVO
- Abschnitt 4 - Widerspruchsrecht und das Recht auf automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall, Art. 21 und 22 DSGVO
Abschnitt 5 - Beschränkungen, Art. 23 DSGVO: Unsere Aufgabe besteht neben der Unterstützung unserer Klient*innen im Rahmen ihrer Resozialisierung, die Ursachen und die Folgen ihres Verhaltens sowie konfliktträchtige Situationen zu erkennen, Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen und ihr Verhalten zu ändern (§ 23 Abs. 3 ResOG SH) darin, Gefahren und/oder zukünftige Straftaten abzuwenden (§ 2 ResOG SH; § 23 ResOG SH). Dadurch gibt es Beschränkungen in einigen vorgesehenen Rechten und Pflichten. In diesen Fällen greift Abschnitt 7 ResOG SH.
Schweigepflicht und Ausnahmen
In unseren Beratungsstellen achten wir gewissenhaft darauf, Ihre persönlichen Daten zu schützen. Unsere Mitarbeiter*innen in der Verwaltung und Behandlung unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 StGB). Reinigungspersonal und Hausdienste haben keinen Zugang zu Ihren Daten und wurden überdies auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Ausnahmen der Schweigepflicht sind u.a. dann gegeben, wenn eine Einwilligung bzw. eine Entbindung der Schweigepflicht erteilt wurde (i.d.R. personenbezogen und in schriftlicher Form, in Einzelfällen ggf. auch mündlich), die Informationsweitergabe der oben aufgeführten Aufgabenerfüllung dient (§ 53 ResOG SH) oder eine akute Gefährdung Dritter bzw. des Allgemeinwohls (§ 139 Abs. 3 StGB; § 34 StGB) vorliegt. Sollte lediglich eine mündliche Einwilligung erfolgt sein, ist es wichtig und notwendig, diese zeitnah auch schriftlich festzuhalten.
In der Arbeit mit unter Führungsaufsicht stehenden Personen haben unsere Mitarbeitenden gegenüber dem Gericht, der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe eine Mitteilungspflicht (§68a Abs. 8 StGB). Das bedeutet, dass wir Informationen weitergeben müssen, wenn sich ein steigendes Risiko für neuerliche Straftaten zeigt.
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat als Aufsichtsbehörde das Recht, die Arbeit unserer Einrichtungen zu überprüfen. Die schließt das Recht auf Akteneinsicht mit ein (§ 37 ResOG SH).
In der Regel haben unsere Mitarbeiter*innen kein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 StPO in Ermittlungs- und Strafverfahren. Eine Ausnahme stellen Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen dar, § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO.
Hier ein Überblick darüber, was das für Sie und Ihren Datenschutz bedeutet:
Datenerhebung, - speicherung, -übermittlung und -löschung (Art. 12 bis 20 DSGVO und Abschnitt 7 ResOG SH)
Es werden ausschließlich Daten erhoben, die der Aufgabenerfüllung dienen und den Klient*innen nicht schaden. Diese können durch die Klient*innen selbst gegeben, im Rahmen der Aufnahme oder des Behandlungsverlaufs in den Sitzungen oder aber auch durch Dritte, z. B. Partner*innen oder die Bewährungshilfe, erhoben werden. Wichtig ist, anzumerken, dass wir in den Behandlungen einer Dokumentationspflicht unterliegen. Dabei ist gewährleistet, dass Unbefugte nicht mithören können und auch keinen Zugriff auf Aufzeichnungen oder Mitschriften haben. Dies gilt sowohl für telefonische als auch persönliche Gespräche und deren Inhalte. Behandlungen im digitalen Setting (online) werden über den datenschutzkonformen Anbieter „BigBlueButton“ angeboten. Durch rücksichtsvolles Verhalten können Klient*innen selbst dazu beitragen, dass Unbefugte keine persönlichen Daten mithören oder einsehen können. An dieser Stelle soll angemerkt sein, dass eine Zusendung vertraulicher Informationen Ihrerseits per E-Mail möglicherweise durch Unbefugte abgefangen werden kann; E-Mails sind entsprechend kein sicherer Kommunikationsweg.
Die Speicherung der Daten erfolgt sowohl elektronisch auf unseren Servern als auch in Papierform in Handakten. Die Daten auf unseren Servern sind umfassend und professionell gegen unbefugten Zugriff geschützt. Daten in Papierform werden in verschließbaren Aktenschränken in den Räumlichkeiten der jeweiligen Ambulanz datenschutzkonform verwahrt. Die Räumlichkeiten sind ausreichend gegen Einbruch gesichert.
Die Weitergabe Ihrer Daten nach außen wird postalisch oder per Telefon durchgeführt, sofern der Empfänger hinsichtlich der Berechtigung geprüft ist. Kontakte mit unseren Klient*innen via mobilen Endgeräten, z.B. Messenger, finden ausschließlich auf deren Wunsch, nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Einwilligung und auf eigene Gefahr statt. Innerhalb des Teams der forensischen Ambulanz finden im Rahmen von Supervisionen und Intervisionen Fallbesprechungen statt, in denen über Behandlungsverläufe und klient*innenbezogene Inhalte gesprochen wird. Datenübermittlungen an Dritte beschränken sich in der Regel auf für das für die Aufgabenerfüllung notwendige Maß, d.h. dass die besprochenen Themen der Sitzungen nicht weitergegeben werden, sofern diese nicht relevant für die Unterstützung Ihrer Resozialisierung sind oder dafür keine Notwendigkeit im Sinne einer Gefahrenabwehr, Verhinderung oder Aufklärung einer Straftat besteht.
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, z.B. in der ambulanten Therapie nach zehn Jahren nach Abschluss der Therapie oder Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB) und im Bereich des Trainingsprogramms im Rahmen des Kooperations- und Interventionskonzepts (KiK) sobald die Daten nicht mehr benötigt werden (§ 64 ResOG SH).
Widerrufsrecht und Folgen (Art. 21 DSGVO)
Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligungen zu widerrufen. Da unsere gesetzliche Aufgabe jedoch darin besteht, an der Resozialisierung der Klient*innen mitzuwirken und zukünftige Straftaten abzuwenden, ist eine Anbindung an unsere forensische Ambulanz nur mit Ihrer Bereitschaft möglich, die rechtlichen Grundlagen zu akzeptieren. Sollte es jedoch zu einem erneuten Ermittlungen oder Strafverfahren Dazu wird mit Ihnen eine Behandlungsvereinbarung geschlossen. Sobald Sie sich in einer Anbindung bei uns befinden, können wir Ihre Daten erst nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist löschen.
Ihre informatorische Inanspruchnahme durch die StA ist nur gemäß § 161a (Zeugenaussage) oder im Wege der Ermittlungseingriffe (Durchsuchung, Beschlagnahme) möglich
Rückmeldungen, Wünsche, Anregungen und Beschwerden (Art. 77 DSGVO)
Daher freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen, Wünsche und Anregungen. Auch Beschwerden können Sie gerne an uns richten. Diese können Sie per Post oder Mail schicken an:
pro familia Landesverband Schleswig-Holstein
- Landesgeschäftsführung -
z.Hd. Bereichsleitung Täterarbeit
Beselerallee 69a
24105 Kiel
E-Mail: forensische-ambulanz.sh@profamilia.de
Fragen zu Ihrem Datenschutz
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Datenschutz können Sie gerne unsere Datenschutzbeauftragte Frau Schubert per E-Mail kontaktieren: b.schubert@ds-lud.de