Institutionen und Professionen

Das Flensburger Childhood-Haus soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen im Landgerichtsbezirk Flensburg noch weiter verbessern. Die gemeinsame Anlaufstelle wird entsprechend technisch und medizinisch ausgestattet, so dass Befragung und Untersuchung von betroffenen Kindern kindgerecht und zügig erfolgen können. Entscheidend für eine am Kindeswohl orientierte Vorgehensweise ist ein ressortübergreifendes Fallmanagement durch eine pädagogische Fachkraft. Die pädagogische Kraft koordiniert die fallbezogenen Abläufe vor Ort und gewährleistet, dass betroffene Kinder und ihre Bezugspersonen durch den gesamten Prozess mit seinen unterschiedlichen Stationen begleitet werden. Sie führt die Informationen zusammen und steht für Fragen zur Verfügung.

Die beteiligten Institutionen einigen sich auf Grundsätze, die sicherstellen, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt des Vorgehens und der Entscheidungsfindung steht. Es gilt das Recht des Kindes, gehört zu werden und Informationen zu erhalten. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden. Alle Mitarbeiter*innen der Professionen arbeiten mit der Koordinationskraft zusammen.

Das Flensburger Childhood-Haus wird von den einzelnen Institutionen wie folgt genutzt:

  • Justiz: Im Childhood-Haus sollen richterliche Vernehmungen von geschulten Ermittlungsrichter*innen vorgenommen und per Video aufgezeichnet werden, so dass eine Aussage im Gericht vermieden werden kann. Auch ist bei Bedarf eine Übertragung zwischen Vernehmungsraum und Gericht möglich. Die Anlage kann zudem von Familienrichter*innen genutzt werden.
  • Polizei: Im Childhood-Haus erfolgen polizeiliche Vernehmungen durch geschultes Personal. Die Vernehmungen werden ebenfalls audiovisuell aufgenommen.
  • Fachberatung: Die Fachberatung für betroffene Kinder und ihre Bezugspersonen unterstützt die Zielgruppen. Sie stabilisiert, stärkt sie in der Verarbeitung des Tatgeschehens und überbrückt ggfs. die Vermittlung in längerfristige therapeutische Hilfen.
  • Medizin: Kinderschutzmedizinische Untersuchungen zur Versorgung und forensischen Spurensicherung können vor Ort durchgeführt werden. Diese können zeitnah zu polizeilichen Vernehmungen erfolgen. Eine Vermittlung zu betreuenden Kinderärzt*nnen/Kinderpsycholog*innen/zur Kinderpsychiatrie ist bei Bedarf möglich.
  • Jugendamt: Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt in diesen Fällen oftmals die Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung. Er leitet Hilfen zur Erziehung, Schutzmaßnahmen, im Einzelfall Inobhutnahme, Platzierung in einer Pflegefamilie oder einem Heim ein. Damit diese Aufgabe im Sinne des Kindes ausgeführt wird, sind interdisziplinäre Fallkonferenzen vor Ort hilfreich. Das Jugendamt kann die betroffenen Kinder auch nach Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen begleiten, wenn es erforderlich ist.
  • Psychosoziale Prozessbegleitung: Die Prozessbegleitung unterstützt die Betroffenen und Beteiligten in Bezug auf den Ermittlungsprozess. Sie erklärt das Vorgehen und die Rahmenbedingungen und steht persönlich als Begleitung zur Verfügung. prozessbegleitung.flensburg@profamilia.de