Wir beraten Frauen*, Männer* und Personen,
- die nach einer für sie und ihre Lebenssituation passende Verhütungsmethode suchen
- die unabhängige, fachliche Informationen zu Nutzen und Risiken unterschiedlicher Verhütungsmittel brauchen
- die Geschlechtsverkehr ohne Verhütung hatten oder eine „Verhütungspanne“ erlebten und Informationen über die Pille danach brauchen
- die klären wollen, ob für sie eine Kostenübernahmemöglichkeit für ärztlich verordnete Verhütungsmittel besteht (Arbeitslosengeld II, sonstige finanzielle Notlage).
- welche die Familienplanung abgeschlossen haben und über eine Sterilisation nachdenken
- deren Kinderwunsch bisher unerfüllt geblieben ist
- die sich von ihrem Kinderwunsch endgültig verabschieden müssen und dazu Hilfe und Begleitung wünschen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 07021 - 3697
In folgendem Erklärvideo können Sie sich einen Überblick über unser Beratungsangebot verschaffen. Informationen zum pro familia Projekt "Sexualität und Verhütung" erhalten Sie in diesem Video.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln nur für junge Frauen bis 22 Jahren. Frauen über 22 Jahre müssen die Verhütungsmittel selber bezahlen.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie die Übernahme der Kosten für Ihre Verhütung beim Kreissozialamt Esslingen beantragen. Sie sind:
- über 22 Jahre alt.
- im Landkreis Esslingen wohnhaft
- im Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung,
Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG etc.) oder - haben ein geringes Arbeitseinkommen.
Dies ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und gilt nur für ärztlich verordnete Verhütungsmittel wie die Pille, Kupferspirale, Vaginalring, Dreimonatsspritze, Hormonstäbchen.
Was müssen Sie dafür tun?
Sie müssen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und Hilfe zur Familienplanung nach Kap. 5-9 SGB XII beantragen. (Anträge erhältlich bei den Bürgermeisterämtern oder auf der Homepage vom Landkreis Esslingen – Rubrik „Soziales“ – „Sozialamt“ – Kreissozialamt. Diesen reichen Sie über Ihre Wohnortgemeinde beim Kreissozialamt Esslingen ein.
Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:
- Nachweise über die Einkommenssituation (aktuelle Bewilligungsbescheide ALG II,
Grundsicherung, Wohngeld etc., evtl. Einkommensnachweise, Mietvertrag,
Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
Weiter ist notwendig:
- Rezept von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin für das verordnete Verhütungsmittel und die
voraussichtlichen Kosten (Apotheke); kein Kaufbelegt - Ggf. Kostenvoranschlag Ihres Arztes/Ihrer Ärztin (Wichtig: für das Legen der Spirale,
Hormonstäbchen und Setzen der Dreimonatsspritze wird nur der einfache,
kassenübliche Satz übernommen. ) - Mit einer ärztlichen Begründung kann auch die Hormonspirale beantragt werden
Nach Prüfung des Antrages werden dann in der Regel die Kosten übernommen.