Die insoweit erfahrenen Fachkräfte (ieF) beraten die Einrichtungen nach den Vorgaben des § 8a SGB VIII.

Sie arbeiten als Schulsozialarbeiter:in oder in der mobilen Jugendarbeit und haben Fragen bezüglich der Umsetzung des Schutzauftrages oder haben gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen und möchten auf die Unterstützung durch eine ieF zurückgreifen?

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