Als staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle beraten wir nach §219 StGB und stellen auf Wunsch eine Beratungsbescheinigung aus.
Wir suchen, gemeinsam mit Ihnen, auch für schwierige Situationen Lösungen. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch treffen nur Sie selbst. Wir achten Ihre Entscheidung und unterstützen Sie auf Ihrem Weg - egal wie er aussieht. Bei Bedarf beraten wir Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch.