Wenn Sie 22 Jahre oder älter sind, nur über ein geringes Einkommen verfügen oder eine der folgenden sozialen Leistungen beziehen,

- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),

- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter (SGB XII),

- Kinderzuschlag,

- Wohngeld,

- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

dann können Sie einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für Verhütungsmittel stellen.

Finanzielle Unterstützung für BAföG Empfängerinnen, Au-pairs und Auszubildende über 22 Jahren

 

Wenn Sie im Landkreis München ( gehöre ich zum Landkreis München? ) wohnen, weitere Informationen hier

Wenn Sie in der Landeshauptstadt München wohnen, weitere Informationen hier

 

Bei gesetzlich krankenversichenten Frauen unter 22 Jahre übernimmt die Krankenkasse die Kosten von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln. 

 

 

Auch in folgenden Landkreisen können Sie einen Antrag auf Bezuschussung stellen: Landkreis Freising, Landkreis Starnberg, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Dachau