Verhütungsmittelfonds Kreis Bergstraße
Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 22 Jahre alt und wohnen im Kreis Bergstraße
- Sie haben ein Rezept für ein Verhütungsmittel, z.B. für die Pille und / oder einen Kostenvoranschlag für ein Verhütungsmittel, z.B. die Spirale
- Sie erhalten eine dieser finanziellen Leistungen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sie haben ein sehr geringes Einkommen.
Das Angebot wird finanziert von: Der Paritätische Hessen, Kreisgruppe Bergstraße
Die Kostenübernahme
- Sie erhalten ein Rezept / Kostenvoranschlag
- Sie rufen bei pro familia Bensheim an, um einen Termin zu vereinbaren
- Sie bringen folgende Unterlagen zum Termin mit: Das Rezept, bei Spirale / Implanon auch den Kostenvoranschlag für das Einsetzen, den aktuellen Bescheid zu Ihrer sozialen Leistung, z.B. Bürgergeld oder einen aktuellen Nachweis zu Ihren Ein- und Ausgaben, z.B. Lohnabrechnung, Mietvertrag und Ihren Ausweis.
- pro familia Bensheim prüft, ob Sie eine Kostenübernahme erhalten. Wenn ja, erhalten Sie sofort eine Kostenzusage.
- Sie gehen mit Ihrer Kostenzusage zur Apotheke oder zur Arztpraxis. Dort erhalten Sie das Verhütungsmittel kostenfrei.
Diese Verhütungsmittel können übernommen werden:
- Pille (optimal: Rezept für 6 Monate)
- Minipille
- Kupferspirale
- Kupferkette
- Hormonspirale
- Depotspritze (Dreimonatsspritze)
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
- Hormonimplantat (Implanon)
- Diaphragma